Wenn der Einzelunternehmer Ferien braucht

Es mag Menschen geben, die scheinbar immer arbeiten wollen. Und es gibt Menschen, die müssen einfach (fast) immer arbeiten. Betroffen davon sind vor allem Einzelunternehmer und Freiberufler, die selbstständig, also selbst und ständig, an ihrem Unternehmenserfolg arbeiten müssen.

Jede längere Auszeit bedeutet hier Verlust an Umsatz und Gewinn und schmälert letztlich das Einkommen. Aber auch Einzelkämpfer müssen irgendwann einmal Urlaub machen. Wie Sie diese Auszeit richtig vorbereiten und ausgestalten, zeigt dieser Beitrag.

Out of Office

Wer völlig selbstständig seinen eigenen Unterhalt und möglicherweise den seiner Familie sichern muss, ist auf ständig verfügbare Einnahmequellen angewiesen. Ob das der Kiosk an der Ecke, die kleine Bar oder die Arbeit von zu Hause aus ist, sei einmal dahingestellt. In jedem Fall beschafft sich der Einzelunternehmer seine Aufträge selbst, erfüllt die vereinbarten Leistungen, rechnet diese ab, nimmt seine fiskalischen Verantwortungen wahr und sucht zwischenzeitlich schon wieder nach neuen Auftraggebern. Das ist ein Prozess, der sich kaum mit einer mehrwöchigen Auszeit vereinbaren lässt. Und dennoch brauchen auch die Einzelkämpfer irgendwann einmal einen erholsamen Urlaub. Nur so können sie langfristig ihre Leistungskraft erhalten und neue Energien sammeln. Geht ein Einzelunternehmer in den Urlaub, dann bedeutet das zumeist eine zeitweise Schliessung des Unternehmens mit allen Konsequenzen. Wer dies hier nicht gut und gründlich vorbereitet, verliert unter Umständen Kunden und damit die Arbeitsgrundlage für die Zeit nach dem wohlverdienten Urlaub.

Auszeit ankündigen

Ausserordentlich wichtig ist es, dass Einzelunternehmer die Zeit und Dauer ihres Urlaubs rechtzeitig und öffentlich wahrnehmbar ankündigen. Damit wird sowohl bestehenden als auch potenziellen Kunden die Information vermittelt, wann mit einer Leistungserbringung nicht zu rechnen ist. Das ist besonders dann wichtig, wenn termingebundene Aufträge zu leisten sind oder kurzfristige Auftragsbearbeitung erwünscht ist. Wer hier seine Auftraggeber und Kunden im Unklaren lässt, der riskiert, dass sie zur Konkurrenz abwandern und dann möglicherweise auf Nimmerwiedersehen aus der Liste der verlässlichen Auftraggeber gestrichen werden müssen. Informieren Sie also zumindest Ihre Bestandskunden mit einem mehrwöchigen Vorlauf darüber, wann Sie nicht verfügbar sind. Das ist nachvollziehbar, fair und wichtig. Eventuell können dann Aufträge noch vor der Urlaubszeit abgearbeitet oder erst nach dem Urlaub erteilt werden. Damit schaffen Sie eine gewisse Sicherheit auch für die Zeit nach der erforderlichen Erholungs- und Auszeit.

Vorarbeiten, wenn möglich

Wer lukrative Aufträge gewissermassen vorrätig hat, kann möglicherweise vorarbeiten, sofern die Kapazitäten frei sind. Dann können alle Aufträge erledigt werden, die bereits in der Warteschleife sind und eigentlich erst in der Zeit erledigt werden sollten, in der Sie dann im Urlaub sind. Nicht immer ist ein solches Vorarbeiten möglich. Dann müssen Sie einen befristeten Auftragsstopp erteilen, um ein Ansammeln von Arbeit während der Urlaubszeit zu vermeiden. Artikulieren Sie diesen Auftragsstopp offen und ehrlich. Auch als Einzelkämpfer dürfen Sie Urlaub machen. Das wissen besonders die Auftraggeber, die Ihre Arbeit zu schätzen wissen. Sorgen Sie dafür, dass alle Terminsachen wie beispielsweise die Steuervoranmeldung während Ihrer Abwesenheit geregelt ist. Hier können Sie gegebenenfalls mit dem Finanzamt entsprechende Regelungen treffen. Tun Sie das nicht, drohen allfällige Strafzahlungen wegen Fristüberschreitung oder ähnliche Konsequenzen.

Vertretung organisieren

Wenn es der Inhalt der Tätigkeit und die Art und Weise der Selbstständigkeit erlauben, können Sie für Ihre Urlaubszeit eine Vertretung organisieren. Das ist beispielsweise im Detailhandel, aber auch bei Online Shops oder ähnlichen Unternehmungen möglich. Dabei muss klar sein, dass diese Vertretung entsprechend bezahlt sein will. Auch diesen Umstand sollten Sie in Ihre Urlaubskasse einplanen. Unabdingbar und wichtig ist es, dass Ihre Vertretung mit allen arbeitsrelevanten Abläufen und Notwendigkeiten vertraut ist. Hier sollten Sie eine ausreichend lange Einarbeitungszeit vereinbaren. Achten Sie dabei aber auch auf die richtige Ausgestaltung des Arbeitsvertrages, damit Sie letztlich Ihren Status als Einzelunternehmer nicht verlieren.

Arbeit im Urlaub?

Dieses Thema wird immer dort heiss diskutiert, wo Familien in die Urlaubsplanung involviert sind. Dann haben nämlich auch Ihre Familienangehörigen einen Anspruch darauf, möglichst viel Zeit mit Ihnen zu verbringen. Schliesslich fahren Sie nicht in den Urlaub, um lediglich an einem anderen Ort in der gleichen Intensität wie vorher zu arbeiten. Wenn es nicht anders zu regeln ist, nehmen Sie für die Urlaubszeit nur Aufträge an, die nicht verschoben werden können und maximal vier Stunden am Tag erfordern. Geeignet dafür sind natürlich nur solche Tätigkeiten, die Sie am Urlaubsort tatsächlich ausüben können, beispielsweise Aktivitäten, die Sie mobil via Telefon oder Laptop erledigen können. Dann kann der Geschäftsbetrieb auch während Ihrer Urlaubszeit zumindest in den wichtigsten Teilen aufrecht erhalten werden.


Wenn es nicht anders zu regeln ist, arbeiten Sie im Urlaub maximal vier Stunden am Tag. (Bild: Hannamariah / Shutterstock.com)


Vergessen Sie aber nicht, dass Sie im Urlaub sind. Und der Urlaub ist in erster Linie für Erholung, Freizeit und Familie da. Sowohl Sie selbst als auch Ihre Familie sollen und müssen merken, dass Sie im Urlaub sind. Nur so kann dieser auch als Kraftquelle für den nächsten Abschnitt Ihrer Selbständigkeit genutzt werden. Sind Sie aus dem Urlaub zurück, informieren Sie Ihre Auftraggeber und Kunden auf geeignete Weise davon, dass Sie jetzt wieder voll verfügbar sind. Damit bringen Sie sich wieder in Erinnerung und sorgen dafür, dass Sie auch künftig wieder gut mit Arbeit versorgt sind. Bis zum nächsten Urlaub!

 

Oberstes Bild: Als Einzelunternehmer brauchen Sie auch Ferien (© Minerva Studio / Shutterstock.com)

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Mehr zu Olaf Hoffmann

Olaf Hoffmann ist der kreative und führende Kopf hinter dem Unternehmen Geradeaus...die Berater.
Neben der Beratertätigkeit für kleine und mittlere Unternehmen und Privatpersonen in Veränderungssituationen ist Olaf Hoffmann aktiv in der Fort- und Weiterbildung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe.
Als Autor für zahlreiche Blogs und Webauftritte brilliert er mit einer oftmals bestechenden Klarheit oder einer verspielt ironisch bis sarkastischen Ader. Ob Sachtext, Blogbeitrag oder beschreibender Inhalt - die Arbeiten des Autors Olaf Hoffmann bereichern seit 2008 in vielfältigen Formen das deutschsprachige Internet.

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