Schweizer Versicherungswirtschaft zur „Altersvorsorge 2020“

Der Schweizerische Versicherungsverband (SVV), die Dachorganisation der Schweizer Versicherungswirtschaft, äussert sich zum weiteren Vorgehen bei der „Altersvorsorge 2020“. Der Nationalrat sei bei der Behandlung der Reform weitgehend den Anträgen seiner vorberatenden Kommission gefolgt.

Damit seien einerseits wichtige Entscheide des Ständerats bestätigt worden, anderseits aber auch neue Differenzen entstanden. Es kommen nun entscheidend darauf an, dass die Differenzbereinigung zu einem mehrheitsfähigen Gesamtpaket zusammenführt werde. Weiter erklärt der SVB:

„Die demografische Entwicklung und die Situation an den Finanzmärkten stellen die Altersvorsorge vor grosse Herausforderungen. Die Notwendigkeit der Reform ist deshalb unbestritten. Die Stabilisierung der ersten und zweiten Säule der Altersvorsorge ist zwingend und dringend. Das Ziel muss in der Sicherung der Renten unter Beibehaltung des heutigen Leistungsniveaus bestehen. Der SVV hat die Reform der Altersvorsorge denn auch stets unterstützt.

Unterschiede zwischen Nationalrat und Ständerat

Zur Sicherung der Renten hat der Nationalrat die Anpassung des Rentenalters der Frauen auf 65 Jahre, die Erhöhung der Mehrwertsteuer zugunsten der ersten Säule und die Senkung des Umwandlungssatzes in der zweiten Säule beschlossen. Er stimmt darin – bis auf den Umfang der Mehrwertsteuererhöhung – mit dem Ständerat überein.

Damit das Leistungsniveau in der Altersvorsorge beibehalten werden kann, hat der Nationalrat beschlossen, in der zweiten Säule die Altersgutschriften anzupassen und den versicherten Lohn zu erhöhen. Er hat sich damit für eine andere Lösung entschieden als der Ständerat, der dafür eine Erhöhung der AHV-Renten für Neurentner um 70 Franken pro Monat vorgeschlagen hat. Der SVV hat sich stets für den Ausgleich der Umwandlungssatz-Senkung innerhalb der zweiten Säule ausgesprochen.

Mit Erleichterung nimmt der SVV zur Kenntnis, dass nach dem Ständerat auch der Nationalrat eine Erhöhung der Mindestquote in der Kollektivlebensversicherung abgelehnt hat. Eine Erhöhung der Mindestquote würde keinen Beitrag zum Erreichen des Reformzieles leisten. Sie würde jedoch die Garantielösungen der Lebensversicherer und damit die Wahlfreiheit sowie die Rentensicherheit für KMU und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gefährden und damit den Interessen der KMU, der Versicherten und der Schweizer Volkswirtschaft zuwiderlaufen.“

 

Artikel von: Schweizerische Versicherungsverband (SVV)
Artikelbild: © gpointstudio – istockphoto.com

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