Quote hin oder her - das Thema Frauenförderung bleibt akut

[vc_row][vc_column][vc_column_text]Die Frauenquote ist vorerst vom Tisch. Im Dezember 2013 lehnte der Schweizer Nationalrat zwei Initiativen ab, mit denen eine Quote von mindestens 40 % beider Geschlechter in den Verwaltungsräten von börsennotierten sowie bundesnahen Unternehmen wie Post oder SBB gesetzlich verankert werden sollten. Die Ablehnung erfolgte jeweils mit grossen Mehrheiten. Die Befürworter der Initiativen argumentierten mit Fakten. Frauen sind bei Börsenunternehmen mit nur 16 Prozent in den Verwaltungsräten vertreten. Nicht viel anders sieht es bei den Bundesbetrieben aus. In der höchsten Lohnklasse gibt es nur 14 Prozent Frauenanteil, in den Verwaltungsräten schwanken die Zahlen zwischen 0 und 22 Prozent - für die Befürworter eindeutig zu wenig.

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Schweizer Hotel- und Restaurantgewerbe: Wie realistisch ist ein Mindestlohn?

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Nach einer Studie des Schweizer Bundesamtes für Statistik (BfS) aus dem Jahr 2010 waren 10,5 Prozent aller von den Unternehmen angebotenen Arbeitsplätze sogenannte Tieflohnstellen. Als Tieflohn gilt ein Arbeitsentgelt, das bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden geringer ist als zwei Drittel des bundesweit bestimmten Brutto-Medianlohns. 2010 lag diese Schwelle bei 3.986 Schweizer Franken. Inklusive Teilzeitbeschäftigungen kam das BfS auf eine Zahl von etwa 368.000 Menschen, die lediglich eine Tieflohnstelle hatten - zwei Drittel von ihnen waren Frauen. Der typische Tieflohnbezieher aus der Lohnstrukturerhebung 2010 ist weiblich, jung, gering qualifiziert sowie im Einzelhandel, der Gebäudereinigung oder in Gastronomie und Hotellerie beschäftigt.

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