Das neue Rechnungslegungsrecht als Steuerkatalysator

In diesem Bericht wird die geänderte Rechnungslegung unter steuerlichen Gesichtspunkten analysiert. Der vollständige Artikel zu diesem Thema wurde im März 2014 in einer Fachzeitschrift publiziert (am Ende finden Sie die Quellenangabe). 95% der Steuerentscheide gehen zu Lasten der Steuerpflichtigen, beim Bundesgericht sind es 90%. Dies geht nicht zurück auf eine formell oder materiell schlechte Ausgangslage der Steuerpflichtigen, sondern ist ein systemimmanenter Mangel des Steuerverfahrens und des Verfahrens vor den Steuergerichten. Alle Behördenmitglieder der Verwaltung und der Gerichte sind Staatsangestellte und grundsätzlich staatsfreundlich orientiert. Das neue Rechnungslegungsrecht wird an dieser Ausgangslage nichts ändern und trotz hehrer proklamierter Steuerneutralität Abgaben erhöhend wirken.

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Was Sie zu Spesen und Spesenreglementen wissen sollten

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Die Abgrenzung zwischen Lohn und Spesen stellt die Praxis immer wieder vor schwierige Fragen. Gleichzeitig bestehen mit genehmigten Spesenreglementen interessante Möglichkeiten einer steueroptimalen Ausgestaltung. Im Folgenden haben wir für Sie die wichtigsten Überlegungen zum Thema zusammengestellt. Welche Vorgaben existieren zum Thema Spesen? Schon lange gilt der Grundsatz, dass echte geschäftliche Auslagen, die einem Arbeitnehmer durch die Verrichtung seiner Arbeit entstehen, als Spesen ohne Einkommenssteuer- und Sozialversicherungsfolgen vergütet werden können. Gleichzeitig ist die Entschädigung für die geleistete Arbeit steuerbar und sozialversicherungspflichtig, egal ob diese als Barlohn oder als Sachleistung vergütet wird.

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Strafsteuern: EMRK-widriges Verfahren und drakonische Strafen (Teil 2)

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Dadurch, dass Banken auf erste Anfrage hin und ohne Anhörung des Kunden umfassende Auskunft an die Staatsanwaltschaft und teilweise auch an Steuerbehörden erteilen, ist das Bankgeheimnis faktisch aufgehoben. Der laut gepflegte Unterschied von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug wird landesintern kaum beachtet. Auch das Steuergeheimnis erscheint inexistent, da die Steuerverwaltung ebenfalls auf erste Anfrage hin jeder anderen Behörde umfassend Auskunft erteilt. Die in den Gesetzen und Verordnungen formulierten formalen Anforderungen werden nonchalant übergangen. Ein Beispiel dafür ist der Fall Dieter Behring, welcher bei den Strafuntersuchungsbehörden seit rund 10 Jahren hängig ist, also noch keine Anklage vorliegt. Bei der Aktenbeschlagnahme kamen etliche unversteuerte Depots zu Tage. Die Nach- und Strafsteuerverfahren sind alle abgeschlossen und zahlreiche Personen mussten auf nicht mehr vorhandenem Vermögen Steuern und Busse zahlen.

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