Konfliktbearbeitungssysteme: Von der Schiedsgerichtsbarkeit bis zur Mediation
VON Nicole Sittner Allgemein Organisation
[vc_row][vc_column][vc_column_text]Es gibt verschiedene Konfliktbearbeitungssysteme, die sich in der Art der Konfliktbearbeitung und in ihrer Eignung für Konflikte unterscheiden. Dazu gehören die Schiedsgerichtsbarkeit, die Gerichtsbarkeit und die Mediation. Es ist nicht immer sinnvoll, einen Streit vor Gericht entscheiden zu lassen, und umgekehrt ist auch nicht jede Auseinandersetzung für ein Schiedsverfahren oder für eine Mediation geeignet. Lesen Sie hier, für welche Streitigkeiten welches Konfliktbearbeitungssystem das richtige ist. 1. Die Schiedsgerichtsbarkeit Bei einem Schiedsverfahren handelt es sich um ein aussergerichtliches Verfahren, das als juristisches Mittel zur Streitbeilegung vor einem Schiedsgericht eingesetzt wird, das als privates Gericht handelt. Es tritt allein auf der Grundlage der Schiedsabrede zusammen, bei der es sich um eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien handelt, in der die Parteien etwaige Streitigkeit dem Schiedsverfahren unterwerfen.
WeiterlesenUBS: Milliardenstrafe aus Frankreich?
VON David Weiss News
[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Der schweizerischen Grossbank UBS droht eine Milliardenstrafe aus Frankreich. Wie zahlreiche Medien aus ganz Europa übereinstimmend berichten, werfen die hiesigen Behörden dem Geldhaus vor, es habe Franzosen gezielt bei der Steuerhinterziehung geholfen. Die strafbaren Handlungen sollen von 2004 bis 2012 stattgefunden haben. Die Untersuchung in Frankreich läuft demnach bereits seit 15 Monaten und steht nun offensichtlich kurz vor dem Abschluss – und damit vor dem Gang vor ein Gericht. UBS droht Milliardenstrafe Die französischen Steuerfahnder mit Sitz in Paris fordern von der UBS eine Kaution in Höhe von 1,1 Milliarden Euro. Der Wert der zu leistenden Sicherheitsleistung belaufe sich auf das Bussgeld, das der Bank drohe, falls sie verurteilt werde, erklärte die französische Staatsanwaltschaft. Spannend ist die Zahl aber vor allem deshalb, weil sie offenbart, welcher Schaden dem französischen Staat mit der Hilfe der UBS zugefügt worden sein soll. Das Gesetz des Nachbarlandes schreibt vor, dass als Bussgeld die Hälfte der Summe zu verhängen ist, um die es geht. Anders ausgedrückt: Franzosen sollen mit der Hilfe der UBS innerhalb von acht Jahren 2,2 Milliarden Euro hinterzogen haben.
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