Die Finanzberatung hat bei einem Grossteil der Bevölkerung keinen guten Ruf. Zu laut sind die Diskussionen um die Verdienstmöglichkeiten und die Arbeitsweise eines Vermögensberaters.
Doch viele wissen nicht, dass sie durch einen Fachmann ihr Kapital maximieren können.
[vc_row][vc_column][vc_column_text]Der Entwurf des Finanzdienstleistungsgesetzes (Fidleg) sorgt für Furore. Es geht dabei um die Umkehrung der Beweislast im Hinblick auf die Bankkundenberatung. Die Banken behaupten, dass mit diesem Gesetz das Schweizer Rechtssystem untergraben werde. Dabei laufen die Exponenten der Banken und der angeschlossenen Verbände regelrecht Sturm gegen die im Fidleg-Entwurf zur Diskussion gestellten Kundenschutzideen.
Zwar beteuern sowohl Banker als auch die Verbandsoberen, dass man grundsätzlich eine Verbesserung der Rechte der Anleger befürworte und auch jederzeit unterstützen werde. Allerdings machen sie auch deutlich, dass sie keine gravierenden Missstände auf dem Schweizer Finanzplatz entdecken könnten. Ganz im Gegenteil: Im internationalen Vergleich sei die Zufriedenheit der Kunden äusserst hoch; zudem müsse man allgemein von mündigen Kunden ausgehen.