EX-SNB-Präsident Hildebrand will höhere Entschädigung

Ex-Nationalbankpräsident Philipp Hildebrand hat in einem ersten Prozess gegen die Whistleblower Reto T. und Hermann Lei eine Prozessentschädigung von 10‘800 Franken zugesprochen bekommen. Dabei war er als Privatkläger aufgetreten, weil die beiden Beklagten seine privaten Devisengeschäfte öffentlich gemacht hatten. Trotz des Prozesserfolgs ist Hildebrand aber mit dem Urteil nicht zufrieden. Er fordert jetzt eine mehr als doppelt so hohe Summe – ganz genau 24'519 Franken und 25 Rappen. Das teilt einem Bericht der Handelszeitung zufolge sein Anwalt Peter Bettoni in einer Eingabe an das Zürcher Obergericht mit.

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Achtung Verdachtskündigung

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Egal, ob ordentliche Kündigung oder fristlose Kündigung - die Gründe für Entlassungen einzelner Mitarbeiter sind vielschichtig. Betriebsbedingte Gründe wie etwa permanenter Auftragsmangel oder Umstrukturierungen im Unternehmen können genauso Kündigungsgründe sein wie Tatsachen, die im Bereich der Persönlichkeit des Arbeitnehmers liegen. Im letzteren Fall tritt zunehmend die Verdachtskündigung an die Stelle einer ordentlichen Kündigung mit der Folge der fristlosen Entlassung. Eine Verdachtskündigung ist für den betroffenen Arbeitnehmer oftmals schwer hinnehmbar, erst recht dann, wenn der ausgesprochene Verdacht nicht zutrifft und sich letztlich sogar als falsch herausstellt. Auch für den Arbeitgeber kann eine missbräuchlich ausgesprochene Verdachtskündigung Folgen nach sich ziehen. Diese sind oftmals in finanziellen Entschädigungen zu finden, die nicht selten richtig teuer werden können. Vorsicht bei der Verdachtskündigung mit sofortiger Entlassung ist also in jedem Fall angezeigt.

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