Schweizer Finanzmarktregulierung: Was bedeutet sie für die Finanzberatung?
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Das Finanzdienstleistungsgesetz (Fidleg) wird weitreichende Konsequenzen für die Anlageberatung haben. Nach aktuellem Stand der parlamentarischen Beratungen dürften eine zertifizierte Weiterbildung und die Eintragung in ein Register für Anlageberaterinnen und Anlageberater obligatorisch werden. Von Fidleg ausgenommen bleiben die Versicherungen, doch dürfte das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) in den verschiedenen Punkten entsprechend angepasst werden. Damit wird die Finanzberatung noch stärker im Spannungsfeld zwischen Regulierung und Kundenbedürfnissen stehen.
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