Dr. iur. Bernhard Madörin + lic. rer. pol. Urs Fischer

Wissenswertes zum automatischen Informationsaustausch 

Nach Ablauf der Referendumsfrist im April steht der automatische Informationsaustausch in der Schweiz definitiv vor der Tür. In diesem Artikel bieten wir Ihnen hierzu vertiefte Informationen. Steuerrelevante Daten werden im Jahr 2017 gesammelt und 2018 mit Steuerbehörden der teilnehmenden Vertragsstaaten ausgetauscht. Vertragsstaaten der ersten Serie sind die EU, Australien, Jersey, Guernsey, Isle of Man, Island, Norwegen, Japan, Kanada und Südkorea, also in erster Linie für die Schweiz wichtige Lokalitäten.

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Grenzenlose Unternehmerfreiheit – oder doch nicht?

Es gehört zu den Grundpfeilern des marktwirtschaftlichen Systems, dass ein Unternehmer grosse Freiheiten darin geniesst, sein Unternehmen nach seinen Vorstellungen auszurichten und seine Mittel so zu investieren, wie es ihm am erfolgversprechendsten erscheint. Dennoch kommt es immer wieder zu steuerlich nicht akzeptierten Aufwendungen, zu Rückforderungen, Haftungsansprüchen und schlimmstenfalls sogar zu Strafverfahren gegen den Unternehmer, weil er seine Gesellschaft ausgehöhlt haben soll. Wie gross ist die unternehmerische Freiheit wirklich, und wo endet sie?

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Neuerungen bei der Quellensteuer - artax nimmt Stellung

[vc_row][vc_column][vc_column_text]Die Schweiz gehört zu den wenigen Ländern, die die Steuern nicht grundsätzlich vom Lohn abziehen, sondern ihren Bürgern vertrauen und diesen die Bezahlung ihrer Steuern selber überlassen. Streng genommen gilt dies aber nur für Schweizer und Ausländer mit Niederlassungsbewilligung C. Für alle anderen Ausländer wird die sogenannte Quellensteuer vom Lohn abgezogen. Die Regeln für diese Quellensteuer sind zum Teil Jahrzehnte alt und, im Gegensatz zu den ordentlichen Steuern, nie schweizweit harmonisiert worden. So müssen in vielen Kantonen Personen, die über CHF 120‘000 verdienen, nachträglich eine Steuererklärung einreichen, an die die Quellensteuer angerechnet wird, während z.B. in den Kantonen Aargau und Solothurn der Kauf einer Liegenschaft zum sofortigen Ende der Quellenbesteuerung führt und nur noch ordentlich veranlagt wird.

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