Flucht vor dem Winterblues: Tipps für eine Workation in der kalten Jahreszeit

Sonne satt statt grauem Schmuddelwetter: Mit dem Jahreszeitenwechsel beginnt für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Kampf gegen den Winterblues. Neblige Tage, früh einsetzende Dunkelheit und eisige Temperaturen trüben die Stimmung und Produktivität im Job.

Nicht erst seit der Corona-Pandemie setzen daher viele auf Workation – auch im Winter. Eine mehrwöchige Verlegung des eigenen Arbeitsplatzes in südliche Gefilde verspricht eine willkommene Abwechslung vom grauen Alltag. Zudem bietet die Winterflucht eine optimale Möglichkeit, Arbeit und Entspannung miteinander zu verbinden. Für eine gelungene Workation gibt es allerdings Einiges zu beachten. Finca-Experte fincallorca kennt alle wichtigen Tipps und Tricks:

Rechtliche Aspekte: Vereinbarung zum Arbeitsvertrag sinnvoll

Wer im Winter seinen Schreibtisch in den sonnigen Süden verlegt, beachtet besser zunächst einige rechtliche Grundvoraussetzungen. So benötigt eine Workation immer die Zustimmung des Arbeitgebers. Um die spezifischen Bedingungen einer Workation klar zu regeln, empfiehlt es sich, eine ergänzende Vereinbarung zum Arbeitsvertrag zu treffen. Diese beinhaltet Punkte wie die Erreichbarkeit während der Arbeitszeit, Aspekte zur Kostenübernahme, die zeitliche Begrenzung sowie steuerliche und sozialrechtliche Angelegenheiten. Bei einer zeitlich begrenzten Home-Office-Tätigkeit im Ausland findet stets das deutsche Arbeitszeitgesetz Anwendung. Der Arbeitgeber hat keine Möglichkeit, die Arbeitszeiten der Mitarbeitenden insbesondere in der Ferne immer lückenlos zu überwachen. Daher verpflichten sich Arbeitnehmende in der Regel selbst dazu, ihre Arbeitsstunden zu dokumentieren. Nicht zulässig: Die Verpflichtung zur Erreichbarkeit ausserhalb der eigentlichen Arbeitszeiten seitens des Arbeitgebers. Dennoch empfiehlt es sich möglichst gut erreichbar zu bleiben. Denn speziell im Rahmen einer Workation braucht es ein starkes Vertrauensverhältnis mit dem Chef.

Neue Rahmenregelung

Generell gelten seit dem 1. Juli 2023 neue Regelungen für Workation im EU-Ausland. Insgesamt 18 Staaten einigten sich auf ein vereinfachtes Verfahren zur Erteilung von Ausnahmevereinbarungen für Fern-Office-Arbeit im Ausland. Das multilaterale Rahmenübereinkommen unterschrieben neben Deutschland, Österreich und der Schweiz auch beliebte Reiseländer wie Frankreich, Kroatien und Spanien. Den Antrag für diese Ausnahmegenehmigung stellen Interessierte an die jeweils zuständige Stelle, in Deutschland beispielsweise an die DKVA. Dies ersetzt jedoch nicht die A1-Bescheinigung, diese gilt es für EU-Bürgerinnen und Bürger weiterhin mitzuführen.

Bis zu einem halben Jahr Workation: Keine steuerlichen Auswirkungen

Die Kombi aus Arbeiten und Reisen in der Ferne wirkt sich nicht auf das Steuerrecht aus. Voraussetzung: Der jeweilige Arbeitnehmende bleibt steuerpflichtig in der Heimat und sie oder er hält die Maximaldauer von 183 Tagen ein. Die Sozialversicherungspflicht von Arbeitnehmenden, die sich für Workation entscheiden, hängt wiederum von zwei Faktoren ab: dem Land, in dem er zeitweise arbeitet, und dem Umfang der Tätigkeit. In Deutschland, Österreich und der Schweiz heisst es: Sobald Arbeitnehmende mindestens 25 Prozent ihrer Arbeitszeit im Inland verbringen, gilt Sozialversicherungspflicht in der Heimat.

Fremde WLAN-Netze: Achtung Datenschutz

Bezüglich der optimalen Unterkunft im Ausland gilt es ebenso Vorbereitungen zu treffen. Essenziell: Ein geeigneter Arbeitsplatz inklusive Schreibtischstuhl, Schreibtisch und Computermonitor sowie eine stabile und schnelle WLAN-Verbindung. Doch hier heisst es gut aufpassen bei der Arbeit in fremden WLAN-Netzen. Hinsichtlich datenschutzrechtlicher Fragestellungen treten Workation-Fans schon vor Abreise mit dem entsprechenden Datenschutzbeauftragten in Verbindung. So lassen sich etwaige Hindernisse beseitigen und Gefahren vorbeugen. Ausserdem spielen Aspekte wie eine gute Verkehrsanbindung und Versorgungs- und Freizeitmöglichkeiten bei der Wahl der Unterkunft eine wichtige Rolle.

Vorlaufzeit einplanen

Für alle diese Vorbereitungsmassnahmen braucht es ausreichend Planungszeit vorab. Speziell bei der Buchung von Transport und Ferienhaus gibt es oftmals attraktive Frühbucherrabatte. Wer früh bucht, geniesst auch eine grosse Auswahl an potenziell verfügbaren Unterkünften.











 

Quelle: fincallorca / Wilde & Partner Communications
Bildquelle: © fincallorca

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