15 Mai 2020

COVID-19 Kredite: Konzept zur Missbrauchsbekämpfung verabschiedet

Der Bundesrat hat am 3. April 2020 die Eckwerte zur Missbrauchsbekämpfung bei der COVID-19 Überbrückungshilfe gutgeheissen. Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO hat auf Grundlage der Eckwerte ein Prüfkonzept über die Aktivitäten zur Missbrauchsbekämpfung erlassen und am 15. Mai 2020 verabschiedet. Seit dem 26. März 2020 können Unternehmen vom Bund verbürgte COVID-19-Überbrückungskredite in Anspruch nehmen und so ihre Liquidität sichern. Die Überbrückungshilfe wurden bewusst unbürokratisch gestaltet und können bei aktuell 123 Banken beantragt werden. Nur dank einfachen, schlanken Prozessen und der Kreditgewährung auf Basis von Selbstdeklaration konnten innert Kürze über 122’000 um das Überleben kämpfende Unternehmen rasch Liquiditätshilfe erhalten. Dabei ist unvermeidlich, dass ein Missbrauchspotenzial besteht.

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