Kanton Zürich: 123 „Money Mules“ entdeckt – Kampagne rät zur Vorsicht

Die Kantonspolizei Zürich hat im Zuge einer internationalen Aktion gegen illegale Finanzaktionen 123 sogenannte „Money Mules“ (dt. Geldesel) entdeckt, welche Gelder in der Höhe von über 2,7 Millionen Franken gewaschen hatten.

Zum fünften Mal fand von September bis November 2019 eine koordinierte Aktion zur Bekämpfung des Phänomens „Money Muling“ in ganz Europa statt.

30 Länder nahmen an der Europol-Aktion EMMA5 (5. European Money Mule Aktion) teil, darunter auch die Schweiz mit vier kantonalen Polizeikorps (AG, BS, VD und ZH) und fedpol. Dabei übernahm fedpol die Koordination zwischen Europol und den verschiedenen Kantonen. Die Kantonspolizei Zürich hat insgesamt 123 „Money Mules“, auch Finanzagenten genannt, entdeckt. Diese hatten für kriminelle Organisationen Geld im Wert von über 2,7 Millionen Franken gewaschen. Von den 123 Geldeseln konnten bis dato 41 identifiziert werden. Gegen diese wurden Strafverfahren wegen Geldwäscherei eröffnet.

Die von den Ermittlern als „Money Mules“ bezeichneten Personen werden von kriminellen Organisationen als Geldwäscher angeworben. Sie erhalten illegale Gelder auf ihre privaten Bankkonten und transferieren diese anschliessend physisch oder elektronisch weiter. Diese illegalen Geldtransaktionen dienen der Finanzierung der organisierten Kriminalität, unter anderem im Zusammenhang mit Drogenhandel, Menschenhandel und Online-Betrug.

Das Vorgehen der kriminellen Organisationen ist meist ähnlich: Mit attraktiven Jobangeboten, die mit hohem Gehalt, Arbeit von zuhause und Flexibilität werben, wird gelockt. In einzelnen Fällen haben die Täter dafür eigens Firmen erfunden oder gegründet, oder die Namen bekannter Firmen werden kurzerhand missbraucht. Die Jobangebote erscheinen auf üblichen Stellenvermittlungsplattformen im Internet oder auf missbräuchlich erstellten Firmen-Internetseiten. Was aber meistens nicht ersichtlich ist: Die Jobsuchenden werden letztlich als Finanzagenten eingesetzt, um Gelder zu waschen, die aus kriminellen Aktivitäten stammen. Aus strafrechtlicher Sicht kann jemand, der sein Konto für die Verschiebung von Geldern zur Verfügung stellt, für die Mithilfe zur Geldwäscherei belangt werden.

Die gemeinsame „Money Muling“-Kampagne #DontBeaMule startet heute, um die Öffentlichkeit aufmerksam zu machen. Die Polizei rät:

  • Seien Sie misstrauisch! Wenn etwas zu gut ist, um wahr zu sein, ist es das auch nicht.
  • Glauben Sie nicht alles, was Sie im Internet finden oder in Ihren E-Mails lesen, auch wenn Ihnen Logo oder Gestaltung des Absenders bekannt erscheinen oder die Firma im Schweizer Handelsregister zu finden ist.
  • Seriöse Firmen fordern niemals vertrauliche Daten per E-Mail an.
  • Seriöse Arbeitgeber laden Sie in der Regel zu einem Vorstellungsgespräch ein.
  • Seriöse Arbeitgeber verlangen nicht, dass Sie Ihr Privatkonto für den Zahlungsverkehr des Geschäfts zur Verfügung stellen.
  • Verzichten Sie im Zweifelsfall! Besser auf ein verlockendes Angebot verzichten, als in die Falle tappen.
  • Falls Ihnen die Immobilienfirma bekannt vorkommt, fragen Sie im Zweifelsfall beim „richtigen“ Absender nach, ob das Job-Angebot wirklich besteht.

 

Quelle: Kantonspolizei Zürich
Titelbild: share_vector – shutterstock.com

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