Schweizer Transportfirma hinterzieht Einfuhrabgaben in Millionenhöhe

Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) hat eine Strafuntersuchung gegen eine Schweizer Transportfirma geführt. Die Firma soll insgesamt 47 ausländische Transportunternehmen beauftragt haben, in der Schweiz verbotene Inlandtransporte durchzuführen. Dadurch entgingen dem Staat Einnahmen von über einer Million Franken.

Eine Person wurde angeklagt.

Die ausländischen Firmen haben seit 2017 mehrere Hundert illegale Inlandtransporte für das beschuldigte Transportunternehmen durchgeführt. Dafür wurden über 170 unverzollte Lastwagen und über 160 unverzollte Auflieger eingesetzt. Gemäss Zollrecht sind gewerbliche Inlandtransporte mit unverzollten Fahrzeugen verboten. Wegen Verstosses gegen das Zoll- und das Mehrwertsteuergesetz fordert die Eidgenössische Zollverwaltung vom betroffenen Unternehmen Einfuhrabgaben von über einer Million Franken nach. Zudem wurde ein Verantwortlicher der Firma angeklagt. Er muss mit einer empfindlichen Busse rechnen.

Durch die Nichtanmeldung der ausländischen Lastwagen hat sich das beschuldigte Schweizer Unternehmen einen erheblichen Wettbewerbsvorteil verschafft. Schweizer Transportunternehmen sind verpflichtet, ihre Fahrzeuge zu verzollen und bei der Einfuhr in die Schweiz die entsprechenden Abgaben zu zahlen. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

Was ist ein Inlandtransport

Gewerblich durchgeführte Transporte von Waren oder Personen mit Start und Ende in der Schweiz durch ausländische Unternehmen gelten als Binnentransporte – sogenannte Kabotage. Solche Transporte sind gemäss Zollrecht mit unverzollten Fahrzeugen verboten. Inlandtransporte sind nur mit Fahrzeugen gestattet, welche in der Schweiz verzollt und immatrikuliert sind.

Es gehört zum Auftrag der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV), Waren, Personen und Transportmittel lage- und risikoabhängig zu kontrollieren. Aktuell befindet sich die EZV in einer Transformationsphase hin zum Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG). Dadurch entsteht ein neues Berufsbild und die Ausbildung in den drei Kontrollbereichen wird dabei vereinheitlich. So wird die EZV in Zukunft noch besser in der Lage sein, an der Grenze für eine umfassende Sicherheit von Bevölkerung, Wirtschaft und Staat zu sorgen.

 

Quelle: Eidgenössische Zollverwaltung (EZV)
Titelbild: Symbolbild © Positiffy – shutterstock.com

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