07 Juni 2018

Behebung der verfassungswidrigen Praxis zum Verrechnungssteuergesetz

Am 28. März 2018 hat der Bundesrat die Botschaft zu einer Änderung des Verrechnungssteuergesetzes sowie den entsprechenden Gesetzesentwurf verabschiedet. Nach diesem Entwurf soll Art. 23 Abs. 2 VStG wie folgt geändert werden: "Die Verwirkung tritt nicht ein, wenn die Einkünfte oder Vermögen in der Steuererklärung fahrlässig nicht angegeben wurden und vor Ablauf der Frist für die Einsprache gegen die Veranlagung betreffend die Einkommens- und Vermögenssteuer

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