Änderung des Steuergesetzes bringt den KMU Steuergerechtigkeit und Fairness

Der KMU- und Gewerbeverband Kanton Zürich hat seine Abstimmungsparolen vom 10. Juni 2018 gefasst. Der Vorstand spricht sich klar für die Änderung des Steuergesetzes aus. Sie bringt den KMU Steuergerechtigkeit und Fairness im Steuerwettbewerb.

Mit der Änderung des Steuergesetzes werden Zürcher KMU bei der Grundstücksteuer mit ausserkantonalen Firmen gleichgestellt, die bereits heute von der Verrechnung von Betriebsverlusten mit Wertzuwachsgewinnen ihrer Liegenschaften profitieren können.

Demgegenüber bezahlen Zürcher Unternehmen heute auf Gewinnen aus dem Verkauf von Grundstücken die Grundstückgewinnsteuer auch dann, wenn sie aus ihrer geschäftlichen Tätigkeit Verluste ausweisen.

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Der KMU- und Gewerbeverband Kanton Zürich (KGV) befürwortet die Gesetzesänderung vorbehaltlos. Sie ist ein wichtiger Schritt in Richtung Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und garantiert Zürcher Unternehmen gleich lange Spiesse mit ihren ausserkantonalen Konkurrenten. „Gerade KMU, die sich über den Verkauf einer Geschäftsliegenschaft sanieren möchten, werden heute im Kanton Zürich steuerlich bestraft“, sagt KGV-Präsident Werner Scherrer. „Für sie ist diese Gesetzesänderung besonders wichtig.“

 

Quelle: KMU- und Gewerbeverbands Kanton Zürich
Artikelbild: Symbolbild © KorArkaR – shutterstock.com

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