26 Oktober 2017

UBS Lohnumfrage: Lohnanstieg von 0,7 Prozent für 2018 zu erwarten

UBS geht für das Jahr 2018 in der Schweiz von einem durchschnittlichen nominalen Lohnanstieg von 0,7 Prozent aus. Die robuste Wirtschaft der Eurozone und die Abschwächung des Schweizer Frankens stimmen die Unternehmen zuversichtlich. Bedingt durch die für 2018 prognostizierte Jahresteuerung von 0,6 Prozent dürfte das Wachstum der Reallöhne aber beinahe stagnieren. Erfreulichere Antworten liefern die Unternehmen in Bezug auf neue Konzepte, mit denen sie dem zu erwartenden, demografisch bedingten Fachkräftemangel begegnen. In der Praxis muss sich zeigen, ob ihre Angebote auch genutzt werden.

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Experten-Talk zum Thema E-Commerce bei Google in Zürich

Der Managed Service Provider Claranet ist Mitveranstalter eines Experten-Talks zum Thema E-Commerce am 8. November 2017 von 14.00 bis 19.00 Uhr am Schweizer Entwicklungsstandort von Google in Zürich. Unter dem Motto "New Generation E-Commerce - Schritt halten mit Zalando, Alibaba & Co." geben E-Commerce Spezialisten Einblick in den rasanten technologischen Wandel dieser besonders wettbewerbsintensiven Branche sowie Ideen für die Umsetzung von neuen Technologien und Trends.

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Neue Jahresliste der 25 besten Arbeitsplätze weltweit liegt vor

Great Place to Work und FORTUNE gaben heute ihr jährliches Ranking der 25 besten Arbeitsplätze weltweit heraus. Das Ranking zeigt, wie die besten Arbeitsplätze in ihre Arbeitnehmer investieren, was für ein ausgeprägtes Gefühl des Stolzes unter Arbeitnehmern sorgt und somit Wachstumsmöglichkeiten stärkt. Die 25 Unternehmen, die es 2017 auf die Liste der weltbesten Arbeitsplätze schafften, übertrafen den Rest durch ihren Einsatz für kontinuierliche Verbesserung und durch eine zukunftsorientierte Handlungsweise bezüglich der Unternehmenskultur.

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Tendenziöse „Kassensturz“-Sendungen über Steuererlass-Fall im Kanton Bern

Die Beiträge der Konsumentensendung „Kassensturz“ im Deutschschweizer Fernsehen vom 10.10.2017 und 24.10.2017 zum Thema Steuererlass bei Ergänzungsleistungen im Kanton Bern waren einseitig. Die Steuerverwaltung des Kantons Bern betont, dass sie die gesetzlichen Vorgaben umsetzt und dabei keinen Ermessensspielraum hat. Dies war auch im vom „Kassensturz“ genannten Fall nicht anders.

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