artax Fide Consult: Die Unsitte nicht unterzeichneter Urteile
VON belmedia redaktion News Recht
Für Richter muss es etwas Grauenvolles sein, ihre eigenen Urteile zu unterzeichnen. In vielen Kantonen und Gerichten ist die Unsitte verbreitet, Urteile nicht oder durch den Gerichtsschreiber unterzeichnen zu lassen. Nach ständiger bundesgerichtlicher Rechtsprechung wird damit nicht sichergestellt, dass dessen Inhalt dem Willen des Gesamtgerichtes entspricht (6B_1231/2015 (31.05.2016), 1B_608/2011, 9C_511/2014, BGE 131 V 483).
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