Kosten für freiwillige Aus- und Weiterbildung absetzen?
von belmedia redaktion Finanzen News Steuern
Der Bundesrat hat die steuerliche Behandlung berufsorientierter Aus- und Weiterbildung im Hinblick auf das Steuerjahr 2016 vereinheitlicht und damit erheblich vereinfacht. Bisher war Weiterbildung abzugsfähig, Ausbildung hingegen nicht. Allerdings galt dies nur, wenn die Weiterbildung direkt mit der aktuellen beru ichen Tätigkeit, dem Wiedereinstieg oder einer zwingend notwendigen Umschulung zusammenhing.
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