Schweizerische Post - Strategische Ziele 2017 bis 2020
Der Bund als Alleinaktionär der Schweizerischen Post AG legt in dieser Funktion auch die strategischen Zielvorgaben für das Unternehmen fest. Dies gehört zur Wahrung seiner Eignerinteressen.
Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 9. Dezember 2016 die strategischen Ziele der Schweizerischen Post für 2017 bis 2020 definiert. Die bisherigen Eckwerte und Strukturen wurden dabei weitgehend beibehalten. In einzelnen Punkten sind Anpassungen an das Marktumfeld erfolgt.
Weiter im Fokus – Grundversorgung an Postdiensten
Der Bundesrat erwartet weiterhin von der Post die landesweite Erbringung der Grundversorgung mit Postdiensten und mit Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs in guter Qualität. Im Kerngeschäft Kommunikation, Logistik, Finanzdienstleistungen und Personenverkehr sind ein rentables Wachstum sowie Effizienzsteigerungen anzustreben. Die Post soll aber auch eine fortschrittliche und sozialverantwortliche Arbeitgeberin sein und eine zeitgemässe berufliche Grundbildung anbieten.
In einzelnen Punkten erfolgt eine Anpassung an aktuelle Entwicklungen. So sieht sich das Unternehmen mit einem Rückgang des klassischen Postgeschäftes konfrontiert – insbesondere mit sinkenden Briefmengen. Die Post muss indes die Grundversorgung eigenwirtschaftlich finanzieren. Sie ist deshalb auf die Entwicklung neuer, innovativer Produkte angewiesen.
In den neuen strategischen Zielen wird deshalb verankert, dass die Post Produkte, Dienstleistungen und Lösungen in „physischer und elektronischer Form“ anbietet. Die Dienstleistungen der Grundversorgung müssen aber jederzeit in physischer Form zur Verfügung stehen. Im Weiteren wird die Erbringung von Angeboten im Bereich des „Informations- und Datenverkehrs“ in den strategischen Zielen verankert; darunter fallen beispielsweise die neuen Produkte der Post im Bereich eVoting und eHealth.
Ja zu Zahlungsverkehr-Services für Auslandschweizer
Der Bundesrat begrüsst, wenn die Post Auslandschweizerinnen und -schweizern Angebote an Zahlungsverkehrsdienstleistungen bereitstellt, sofern dies mit verhältnismässigem Aufwand möglich ist und keine Rechts- und Reputationsrisiken damit verbunden sind.
Einige bisherige Ziele wurden hingegen gestrichen. Dies betrifft beispielswiese die Vorgaben nach einem fairen Wettbewerb und einer transparenten Kommunikationspolitik. Sie gelten auch ohne explizite Erwähnung in den strategischen Zielen.
Quelle: Der Bundesrat / Generalsekretariat UVEK
Artikelbild: © Denis Linine – Shutterstock.com
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