Unternehmenssteuerreform III – Regierungsrat des Kantons Bern nimmt Stellung
Der Regierungsrat des Kantons Bern nimmt Stellung zu der vom Bundesparlament am 17. Juni 2016 verabschiedeten Unternehmenssteuerreform III (USR III). Die Reform verlangt u.a. die Aufhebung der bisherigen Sonderbestimmungen für Statusgesellschaften. Für die betroffenen Unternehmen im Kanton Bern ist dies mit einer erheblichen Steuermehrbelastung verbunden. Dessen ist sich der Regierungsrat bewusst. Er will daher im Rahmen der Steuergesetzrevision 2019 den Übergang zur ordentlichen Beteuerung mit Ersatzmassnahmen aus der USR III abfedern. Weiter wird erklärt:
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