Suva – mehr Anstrengungen gegen Versicherungsmissbrauch
Die Schweizer Unfallversicherung Suva mit Sitz in Luzern möchte stärker gegen Versicherungsmissbrauch vorgehen. Aus diesem Grund hat das Unternehmen einen Gesetzesvorschlag erarbeitet. Er erlaubt wieder den Einsatz von Detektiven, um Verdachtsfällen nachzuspüren. Ausserdem hat die Suva weitere Massnahmen ergriffen, um auch ohne Detektiv-Arbeit Missbrauch aufzudecken.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte zuletzt mit Urteil vom 18. Oktober eine Versicherung gerügt, weil sie Unfallopfer mit Privatdetektiven überwachte. Die Suva hat das Urteil analysiert und setzt nun weitere Massnahmen um.
Die aktuellen gesetzlichen Grundlagen in der Schweiz seien ungenügend. Die Suva entschied daraufhin, bis auf weiteres keine neuen Observationsaufträge mehr zu erteilen und alle laufenden Observationen einzustellen. An dieser Entscheidung hält sie fest und wird nun konsequenterweise auch bereits erhaltene Observationsunterlagen aus den laufenden Fällen vernichten. Dies gilt ebenso für medizinische Beurteilungen, die auf Basis von Filmmaterial erstellt wurden.
Nach EGMR-Urteil – eigener Gesetzentwurf
Obwohl die Schweiz gegen das Strassburger Urteil noch Einsprache erheben kann, hat das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) bereits angekündigt, bis Jahresende eine entsprechende Gesetzesrevision in die Vernehmlassung zu schicken. Zudem hat sich die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) entschieden, ebenfalls einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten, den das Parlament frühestens im Herbst 2017 verabschieden könnte.
Die Suva begrüsst einen zügigen politischen Entscheid, der den Einsatz von Detektiven gesetzlich klar regelt und will sich aktiv am politischen Prozess beteiligen. Sie hat deshalb bereits einen eigenen Formulierungsvorschlag für einen Gesetzesartikel zum Thema Überwachung eingereicht. Dieser regelt unter anderem, welche Voraussetzungen eine Überwachung zulassen und wo diese stattfinden darf.
Aussendienst wirkt verstärkt bei Aufklärung mit
Damit die Suva bis zum Inkrafttreten einer klaren gesetzlichen Grundlage den Missbrauch weiter gezielt bekämpfen kann, will sie auffällige Fälle intensiver begleiten: Mehr ärztliche Untersuchungen, eine verstärkte Zusammenarbeit mit Behörden sowie vermehrte Zeugenbefragungen sollen bereits frühzeitig Klarheit schaffen. Zudem will sie bei einem begründeten Verdacht mit dem Aussendienst häufiger Kontrollen durchführen.
Dies kommt vor allem dann vor, wenn ein Unfallopfer arbeitet, obwohl er krankgeschrieben ist. „Wir tun nach wir vor alles dafür, um Missbrauch aufzudecken“, sagt Roger Bolt, Teamleiter Missbrauchsbekämpfung der Suva. „Für uns ist es zentral, dass wir mit den uns anvertrauten Prämiengeldern pflichtbewusst umgehen können und Leistungen nur Versicherten zukommen lassen, die Anrecht darauf haben.“ Es werde aber immer teure Einzelfälle geben, die nur dank Detektiven verhindert werden könnten.
Artikel von: Suva
Artikelbild: © Dmitry Kalinovsky – shutterstock.com (Symbolbild)
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