Schweizer Presserat: Beilage und Redaktion nicht vermischen
VON Agentur belmedia News
Der Schweizer Presserat nimmt Stellung zu einer Zeitungsbeilage von «24heures». Er kommt zum Fazit: Eine Zeitung darf eine durch die öffentliche Verwaltung verfasste Beilage veröffentlichen. Aber sie muss darauf achten, dass der Leser den Inhalt dieser Beilage klar vom redaktionellen Teil unterscheiden kann. Nach der Veröffentlichung einer Beilage zum Thema Unternehmenssteuerrechtsreform durch die Waadtländer Zeitung «24heures» hat der Presserat auf Vorschlag eines seiner Mitglieder diesen Fall von sich aus aufgegriffen.
Weiterlesen