Der Bundesrat setzt teilrevidierte Mehrwertsteuerverordnung in Kraft

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. Oktober 2017 die teilrevidierte Mehrwertsteuerverordnung verabschiedet. Sie enthält die Anpassungen an das teilrevidierte Mehrwertsteuergesetz und weitere punktuelle Änderungen.

Das teilrevidierte MWST-Gesetz und die teilrevidierte MWST-Verordnung treten mit Ausnahme der Bestimmungen zum Versandhandel am 1. Januar 2018 in Kraft.

Neu müssen sich Unternehmen nicht als steuerpflichtige Personen bei der ESTV anmelden, wenn sie im Inland nur von der Steuer ausgenommene Leistungen erbringen. Damit reduziert sich der administrative Aufwand.

Die Verordnung definiert die neu zum reduzierten Satz steuerbaren elektronischen Zeitungen, Zeitschriften und Bücher. Sie müssen im Wesentlichen die gleiche Funktion wie gedruckte Ausgaben erfüllen. Ziel ist, dass Zeitungen, Zeitschriften und Bücher weitgehend unabhängig von ihrer Publikationsform vom reduzierten Satz profitieren können.

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Aufgrund der Kritik in der Vernehmlassung verzichtet der Bundesrat auf die Forderung, elektronische Bücher müssten von einem Verlag herausgegeben werden.

Ferner bestimmt die Verordnung, welche Sammlerstücke wie Kunstgegenstände, Antiquitäten und dergleichen der Margenbesteuerung unterliegen. Von der Margenbesteuerung soll alles erfasst werden, was im Bereich der bildenden Kunst handelbar ist.

Damit ist die Mehrwertsteuer auch für den Kunsthandel neutral, ohne jedoch die Nachteile des Abzugs fiktiver Vorsteuern mit sich zu bringen, die im Kunstbereich zu einer systematischen Unterbesteuerung führen können.

Daneben enthält die Verordnung auch Präzisierungen zur Abrechnung mit Saldo- und Pauschalsteuersätzen.

 

Quelle: Der Bundesrat / Eidgenössisches Finanzdepartement
Artikelbild: © marekusz – shutterstock.com

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