Markenschutz in der Schweiz

Sie möchten ein Unternehmen gründen und haben sich einen werbewirksamen Namen einfallen lassen? Noch haben Sie ihn nicht öffentlich preisgegeben aus Sorge, Ihr Unternehmensname könnte „geklaut“ werden? Dann wird es Zeit, diesen Namen anzumelden und ihn als Marke schützen zu lassen. Was als Marke eingetragen werden kann, wo und wie das funktioniert und warum der Markenschutz so wichtig ist, lesen Sie hier.

Im rechtlichen Sinn ist eine Marke ein geschütztes Kennzeichen, das einen Wiedererkennungswert hat und dazu dient, die Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden. Als Marke geschützt werden können grundsätzlich alle grafisch darstellbaren Zeichen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen von denen der Konkurrenzunternehmen zu unterscheiden. Dazu gehören beispielsweise Wörter als sogenannte Wortmarke ebenso wie bildliche Darstellungen als Bildmarke in Form eines Logos, aber auch Buchstabenkombinationen, Zahlenkombinationen, dreidimensionale Formen und Slogans. Bei der Hinterlegung kann ein Farbanspruch auf eine bestimmte Farbe beantragt werden, auf die sich der Schutz beschränkt. Wird keine Angabe gemacht, ist die Marke in jeder farblichen Gestaltung geschützt.

Warum eine Marke schützen lassen?

Wer Inhaber einer Marke ist, hat das alleinige Recht sie zu nutzen, sie zu gebrauchen und über sie zu verfügen. Das bedeutet, der Markeninhaber kann mit der Marke seine Waren und Dienstleistungen kennzeichnen und hat auch das Recht, Lizenzen für ihre Verwendung zu erteilen. Das beinhaltet auch das Recht, Dritten den Gebrauch der geschützten Marke zu verbieten, und ebenso, ein ähnliches oder identisches Zeichen für gleichwertige oder gleiche Waren oder Dienstleistungen zu verwenden.

Geschützt wird eine Marke durch Eintragung in das Markenregister, für das das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum zuständig ist, mit Sitz in Bern, dem Hauptort des gleichnamigen Kantons. Es wurde 1888 gegründet und hat seit Januar 1996 den Status einer selbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt. Neben dem Schutz nationaler Marken gibt es darüber hinaus die Möglichkeit, für eine im Ausland eingetragene Marke den Schutz auf die Schweiz auszudehnen. Für die Registrierung und Verwaltung dieser internationalen Marke ist die Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) mit Sitz in Genf, dem Hauptort des gleichnamigen Kantons, zuständig.

Markenanmeldung – so geht´s

Bei einer Markenanmeldung ist der Inhaber einer Marke verpflichtet, vorab zu prüfen, ob das Zeichen in ähnlicher oder identischer Weise bereits in das Markenregister eingetragen ist. Diese Recherche obliegt allein dem Inhaber der Marke, da das Marken- und Patentamt das bei der Anmeldung nicht prüft. Die Recherche können Sie auch in die Hände eines Spezialisten legen, beispielsweise eines auf Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalts oder professioneller Rechercheanbieter. Sofern Sie auf eine Recherche verzichten, laufen Sie Gefahr, dass Ihre Marke mit älteren Rechten kollidiert. Dann hat der Inhaber der älteren Marke unter Umständen das Recht, die Löschung Ihres Zeichens zu verlangen und darüber hinaus gegen Sie Ansprüche auf Entschädigung geltend zu machen. In diesem Zusammenhang sollten Sie auch darauf achten, dass Ihre Marke nicht mit anderen Firmen- oder Domainnamen kollidiert. Auch das kann im Falle eines Verstosses und eines nachfolgenden Rechtsstreits sehr teuer werden.


Um Inhaber einer Marke zu werden, bedarf es der Markenrecherche und der Markenanmeldung. (Bild: Kinga / Shutterstock.com)
Um Inhaber einer Marke zu werden, bedarf es der Markenrecherche und der Markenanmeldung. (Bild: Kinga / Shutterstock.com)


Der Umfang des Markenschutzes

Grundsätzlich ist eine Marke nicht generell geschützt. Stattdessen umfasst der Markenschutz nur die Produkte, Waren und Dienstleistungen, für die die Marke hinterlegt worden ist. Insoweit ist es für die Markenanmeldung wichtig, dass Sie sehr sorgfältig in das Formular eintragen, für welche Art von Waren, Produkten oder Dienstleistungen Sie Ihre Marke eintragen lassen und auch nutzen möchten.

Die Dauer der Schutzwirkung und die Kosten

In offensichtlich unproblematischen Fällen wird der Markenschutz in nur sechs Arbeitstagen geprüft. Fällt die Prüfung positiv aus, weil die für die Markenanmeldung erforderlichen Voraussetzungen vorliegen, wird die Marke innerhalb von maximal drei Monaten eingetragen, nachdem die Gebühren gezahlt worden sind. Die Gebühr für eine Markenhinterlegung in der Schweiz liegt aktuell bei 550 CHF und gewährt einen Schutz für insgesamt zehn Jahre. In diesem Preis inbegriffen ist die Benennung von drei Waren- und Dienstleistungsklassen, während für jede weitere Klasse jeweils 100 CHF erhoben werden. Ist diese Frist abgelaufen, kann der Markenschutz beliebig oft verlängert werden.

Die Dauer des Verfahrens ist abhängig vom Einzelfall. Ist die Gebühr bezahlt, findet eine vorgezogene Markenprüfung statt. Alle anderen Gesuche werden regelmässig innerhalb von drei Monaten nach Zahlungseingang geprüft und bei positivem Bescheid anschliessend eingetragen. Die Verfahrensdauer kann auch beschleunigt werden, wofür eine separate Gebühr in Höhe von 400 CHF erhoben wird.

Tipps für die Wahl einer Marke

1. Entscheiden Sie sich bei der Wahl Ihrer Marke für ein unterscheidungs- und aussagekräftiges Zeichen, das einen hohen Wiedererkennungswert hat. Bitte berücksichtigen Sie, dass Angaben, die ein Produkt oder eine Dienstleistung anpreisen oder beschreiben, nicht als Marke eingetragen werden können. Gleiches gilt für Zeichen, die der Allgemeinheit zur Verfügung stehen müssen und deshalb nicht als Marke eingetragen werden können.

2. Nach Ablauf einer fünf Jahre dauernden Schonfrist besteht für den Hinterleger der Marke eine Gebrauchspflicht. Wird die Marke während eines fortgesetzten Zeitraums von mehr als fünf Jahren nicht gebraucht, kann das die Feststellung der Nichtigkeit der Marke nach sich ziehen mit der Folge, dass das Markenrecht erlischt und auch nicht mehr geltend gemacht werden kann.

3. Auch nach Eintragung Ihrer Marke liegt es in Ihrem Verantwortungsbereich, Ihre Marke vor Missbrauch durch andere zu schützen. Diese Aufgabe können Sie auch auf professionelle Rechercheanbieter übertragen.

 

Oberstes Bild: © Vitaly Korovin – Shutterstock.com

jQuery(document).ready(function(){if(jQuery.fn.gslider) {jQuery('.g-22').gslider({groupid:22,speed:10000,repeat_impressions:'Y'});}});