Wie wird die Zuwanderungsinitiative kompatibel zur EU?

Die am 9. Februar 2014 angenommene Masseneinwanderungsinitiative und das Abkommen über Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU kollidieren. Die Frage ist, ob und wie sich diese Konfrontation rechtlich lösen lässt. Zwei auf dem Schweizer Rechtsportal Jusletter publizierte Studien legen nahe, dass Politiker und Juristen hier einen grösseren Interpretationsspielraum haben als bisher angenommen.

Im Hinblick auf die anstehenden Entscheidungen des Schweizer Bundesrates zur Zuwanderungsinitiative verfolgt die Europäische Union eine harte Linie. Erst am vergangenen Wochenende liess Richard Jones, der EU-Botschafter für die Schweiz, nochmals wissen, dass es bei der Personenfreizügigkeit keine Kompromisse geben werde. Gegenüber der SRF-Rundschau äusserte er, dass der Gedanke, Kontingente einzuführen, weder für das neue Europäische Parlament noch für die EU-Mitgliedsstaaten akzeptabel wäre. Der Schweiz droht damit die politische und wirtschaftliche Abkopplung von der EU. Falls es für die Personenfreizügigkeit keine konstruktive Lösung geben sollte, würde dies auch eine ganze Reihe damit verbundener Verträge kippen.

Erste Gesetzesvorlagen sollen Ende Juni kommen

In Bern ist eine Departement-übergreifende Arbeitsgruppe bereits seit Monaten damit beschäftigt, einen Umsetzungsvorschlag für die Zuwanderungsinitiative zu erarbeiten, der sowohl den Forderungen der Bundesverfassung als auch dem positiven Verhältnis zur Europäischen Union gerecht wird. Die Eckdaten für entsprechende Entwürfe will der Bundesrat bis Ende Juni präsentieren. Ausserdem sollen die Unvereinbarkeiten der Zuwanderungsinitiative mit dem Freizügigkeitsabkommen offengelegt und eine Verhandlungsgrundlage mit der EU geschaffen werden. Im Gemischten Ausschuss stehen diese Themen am 12. Juni zur Debatte.

Feste Kontingente und das Freizügigkeitsabkommen kollidieren

Diskutiert werden soll in diesem Rahmen nicht, ob Zuwanderungsinitiative und Personenfreizügigkeit unvereinbar sind, sondern welche Schritte zu einer innen- und aussenpolitisch überzeugenden Lösung führen können. Denkbar sind beispielsweise eine Neuauslegung des Verfassungstextes, entsprechende verfassungsrechtliche Änderungen oder Neuverhandlungen über das Freizügigkeitsabkommen.

An diesen Punkten knüpfen auch die beiden auf Jusletter erschienenen Studien an: Sowohl die Europarechtlerin Astrid Epiney aus Freiburg als auch der Basler Bundesgerichtsschreiber und Jura-Professor Peter Übersax stellen unabhängig voneinander fest, dass Höchstzahlen oder feste Kontingente ebenso wie ein Vorrang für Schweizer auf dem Arbeitsmarkt mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen eindeutig kollidieren würden. Zwar besitzt der Inländer-Vorrang der Masseneinwanderungsinitiative nach dem Votum vom 9. Februar Verfassungsrang – ein flexibles Kontingentsystem könnte jedoch die Akzeptanz der EU erhalten.



Flexible Kontingente oder privilegierte Zuwanderung aus der EU

Statt für fixe Jahreskontingente plädieren die Studienautoren für ein Bündel von Massnahmen – beispielsweise in der Standort- und Steuerpolitik –, das mit einem Mehrjahresziel für die Zuwanderung verbunden ist und die Rechte von EU-Bürgern nicht berührt. Näher an einem klassischen Kontingentsystem wären Richtwerte für ein oder mehrere Jahre, bei deren Überschreiten eine Reduktion der Ausländerkontingente erfolgen müsste. Alternativ könnten EU-Zuwanderer von fixen jährlichen Kontingenten ausgenommen werden.

Wirtschaftliche Interessen der Schweiz begründen Verfassungskonformität

Verfassungskonform sind diese Modelle aus Sicht von Epiney, da sich die Kontingente laut der Textvorlage der SVP-Initiative an den gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz orientieren müssen. Eine Kündigung des Freizügigkeitsabkommens und der damit verbundenen bilateralen Verträge würden der Schweizer Wirtschaft jedoch erheblich schaden. Eine gesetzliche Regelung ohne verbindliche Obergrenzen widerspräche allerdings der Initiative selbst, bei der es im Kern nicht nur um die Begrenzung, sondern um die vollständige Kontrolle der Zuwanderung geht. Trotzdem spricht vieles dafür, dass sich die Schweiz in absehbarer Zukunft für eine privilegierte EU-Zuwanderung und eine noch stärkere Abschottung gegenüber Einwanderern aus der Nicht-EU entscheidet.

 

Oberstes Bild: © ALLERIM – Shutterstock.com

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