Unternehmen haben Erfolg mit Kundenkarten

Zahlreiche Unternehmen vergeben Kundenkarten, mit denen die Inhaber von besonderen Events sowie speziellen Vergünstigungen profitieren können. Für die Firmen sind diese Karten ein wichtiges Marketinginstrument, weil es Aufschluss über das Konsumverhalten der Kunden gibt.  Mit Fashion-Shows, Modenschauen oder Trend-Events setzt der Handel immer stärker auf exklusive Veranstaltungen für eine besondere Klientel. So werden Einladungen nur an Kundenkartenbesitzer verschickt, was das Event zu etwas Besonderem macht. An persönlichen Daten sollten die Verbraucher jedoch nicht zu viel preisgeben.

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E-Mail-Marketing in der Schweiz – was ist erlaubt, was nicht?

In der Schweiz ist der automatische Massenversand von Werbung per E-Mail nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, die gesetzlich normiert sind. Wer gegen die Vorgaben verstösst, löst wegen unlauteren Wettbewerbs empfindliche Rechtsfolgen im Bereich des Zivil- und Strafrechts aus. Rechtsgrundlage für den Massenversand von Werbung per E-Mail in der Schweiz ist das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und hier insbesondere Art. 3, der die Voraussetzungen für den E-Mail-Versand definiert.

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Ein professionelles Meeting erfordert eine perfekte Umgebung

Die Einladung für das Meeting ist ausgesprochen, der Termin steht an. Die letzten Überlegungen sausen durch den Kopf. Ist die Präsentation gelungen? Wurden alle wichtigen Punkte berücksichtigt, um den Kunden ganz sicher vom eigenen Produkt zu überzeugen? Wird es eine zähe Verhandlung oder überzeugt die Produktqualität von Anfang an? Nicht zu unterschätzen ist dabei immer auch das räumliche Ambiente. Eine positive Grundstimmung findet schon beim Betreten des Konferenzraumes statt. Dieser sollte professionell eingerichtet sein und das Anspruchsdenken des Unternehmens widerspiegeln. Dabei kann mit Farbgestaltung und Lichteffekten eine vertrauliche Atmosphäre geschaffen werden. Eine Präsens des Logos ist verschiedentlich möglich.

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Mehr Umsatz mit dem WIR-System

Mit dem WIR-System betreibt die WIR Bank Genossenschaft in der Schweiz eine besondere Form der Mittelstandsförderung. Die Teilnahme am WIR-System eröffnet kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) die attraktive Chance, mehr Umsatz, eine bessere Auslastung und mehr Gewinn zu erzielen. Hintergrund: Die WIR-Verrechnung funktioniert als bargeldloser Zahlungsverkehr unter den WIR-Teilnehmern (1 WIR = 1 CHF). Das WIR-Geld stellt somit gebundene Kaufkraft dar. Die Verbuchung von Guthaben und Belastungen der Teilnehmer erfolgt durch die WIR Bank am Hauptsitz in Basel. WIR-Guthaben werden zudem nicht verzinst. Rund 50'000 KMU aus sämtlichen Branchen und Landesteilen in der Schweiz nehmen am WIR-System teil. Zusätzlich gibt es über 10'000 WIR-Teilnehmer-Angestellte mit eigenem WIR-Konto.

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