Reparaturen erfordern eine betriebliche Mindestausstattung

Voraussetzungen für erforderliche Reparaturen sind die richtigen Ausrüstungen und Materialien. Zur betrieblichen Ausstattung gehören dementsprechend auch Ersatzteile und Werkzeuge, die für kleinere Instandsetzungen und den einfachen Austausch von Verschleissteilen notwendig sind. Dieser Bereich wird besonders in kleineren Unternehmen der Dienstleistungsbranche gern vergessen und kann doch im Notfall zu ernsthaften Schwierigkeiten führen. Kleine Ursachen haben hier nicht selten grosse Wirkungen und bedeuten manchmal echte Einbussen an Umsatz und Gewinn. Dabei wäre alles so einfach, wenn, ja wenn man rechtzeitig an die kleinen Helfer und Utensilien in der Betriebsausstattung gedacht hätte.

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Was macht der Einzelunternehmer, wenn er krank ist?

Eine gute Frage. Während in Unternehmen mit mehreren Beschäftigten die Erkrankung eines einzelnen Mitarbeiters durchaus durch die anderen Beschäftigten kompensiert werden kann, greift dieser Mechanismus beim Einzelunternehmer nicht. Hier müssen zwingend andere Wege gefunden werden, um gerade bei schwereren Erkrankungen oder längeren Ausfallzeiten das Geschäft am Leben zu erhalten. Die rein finanziellen Einbussen durch Krankheit lassen sich meist durch eine entsprechend ausgebaute Krankenversicherung gut abfedern. So besteht für den Einzelunternehmer zumindest während der Dauer der Erkrankung keine existentielle Not. Darüber hinaus kann oftmals auch auf Rücklagen und Ersparnisse zurückgegriffen werden.

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