Reparaturen erfordern eine betriebliche Mindestausstattung

Voraussetzungen für erforderliche Reparaturen sind die richtigen Ausrüstungen und Materialien. Zur betrieblichen Ausstattung gehören dementsprechend auch Ersatzteile und Werkzeuge, die für kleinere Instandsetzungen und den einfachen Austausch von Verschleissteilen notwendig sind.

Dieser Bereich wird besonders in kleineren Unternehmen der Dienstleistungsbranche gern vergessen und kann doch im Notfall zu ernsthaften Schwierigkeiten führen. Kleine Ursachen haben hier nicht selten grosse Wirkungen und bedeuten manchmal echte Einbussen an Umsatz und Gewinn. Dabei wäre alles so einfach, wenn, ja wenn man rechtzeitig an die kleinen Helfer und Utensilien in der Betriebsausstattung gedacht hätte.

Dunkelheit auf der Fanmeile infolge eines defekten Kabels

Aus dem westdeutschen Hagen ist ein Beispiel bekannt: Wegen eines kleinen Defektes an einem Übertragungskabel zur Fussballweltmeisterschaft in Brasilien blieb die Fanmeile dunkel. Der Ton war da, die Grossbildwand hingegen schwarz. Hunderte verständlicherweise verärgerte und enttäuschte Fans wanderten zur Konkurrenz, der veranstaltende Wirt ging trotz seiner hohen Aufwendungen leer aus. Der Fauxpas mit dem defekten Kabel hatte auch ein Nachspiel. Um das Vertrauen der verlorenen Gäste wiederzugewinnen, spendierte der Gastgeber bei nachfolgenden Veranstaltungen jedem Gast ein Freibier. So belasteten ihn zusätzliche Ausgaben, die nicht erforderlich gewesen wären, wenn ein Ersatzkabel am Ort gewesen wäre. War es aber nicht.

Dieses Beispiel zeigt, wie nachhaltig sich kleinere Defekte, die nicht rasch behoben werden können, auf Umsatz und Gewinn von Unternehmen auswirken können. Eine Menge ähnlich und anders gelagerter Fälle könnte genannt werden, um die Notwendigkeit von Ersatz- oder Verschleissteilen und Reparaturwerkzeugen im Betrieb zu dokumentieren.

Produktionsausfall wegen einer fehlenden Sicherung

Bei einem anderen Beispiel gab es eine noch einfachere Ursache mit einer um ein Vielfaches teureren Wirkung. Während einer Nachtschicht in einem Produktionsbetrieb fiel in einer Montagehalle die gesamte Beleuchtung aus. Lediglich die der Fluchtwege und ein paar kleine Arbeitsplatzleuchten sorgten für ein diffuses Licht in der riesigen Halle. Auslöser war ein defekter Sicherungsautomat. Der herzugerufene betriebliche Technikdienst konnte zwar den Fehler finden, ihn aber nicht beheben. Es mangelte an vorausschauender Bevorratung mit Sicherungsautomaten und so musste der Betriebselektriker bis zum folgenden Tag auf Ersatz warten. Eine gesamte Nachtschicht in der Endmontage ging verloren, die Löhne mussten dennoch weitergezahlt werden, der Verlust rechnet sich hoch auf mehrere Tausend Franken.


Dunkelheit auf der Fanmeile infolge eines defekten Kabels (Bild: © Bacho – shutterstock.com)

Definierte Standards einführen

Sicherlich kann nicht jeder Unwägbarkeit im Voraus begegnet werden. Es gibt jedoch einige betriebsbedingte Umstände, die durchaus vorbereitet und entsprechend bedacht werden können. Um auf die beiden Beispiele zurückzukommen: ein Ersatz-Übertragungskabel für ein paar Hundert Euro und ein Sicherungsautomat in der Montagehalle für ein paar Franken hätten diese grösseren Schäden vermeiden können.

In anderen Situationen gelten sicherlich andere Bedingungen, aber gewisse Standards lassen sich festlegen. Je nach Art der Unternehmung können diese auf die spezifischen Merkmale der Produktion oder Dienstleistung ausgerichtet sein. Dort, wo Strom und Licht für einen reibungslosen Ablauf erforderlich sind, gehören eben auch Ersatzleuchtmittel, Sicherungen und weitere Ersatzteile zum Handwerkszeug der Betriebstechniker. In Verwaltungsbereichen sind es ausreichende Mengen an Druckerpapier, Patronen und Toner, die für das problemlose Funktionieren notwendig sind. Dagegen sollte im Sozialbereich eine simple Kaffeemaschine immer in Reserve stehen. Ein Fehlen wirkt sich zwar nicht massgeblich auf die Produktivität aus, manchmal aber auf die Gästebetreuung oder das Wohlbefinden der Mitarbeiter.

Sie können und müssen aufgrund des Gelesenen natürlich nicht jegliche Betriebsausstattung doppelt anschaffen. Allerdings sollten Sie prüfen, dass die Ausrüstung in einem funktionstüchtigen, technisch einwandfreien und modernen Zustand ist. Damit lassen sich bereits viele unvorhergesehene Umstände ausschliessen. Wenn dann noch eine erforderliche Menge an Werkzeugen für kleinere Reparaturen sowie notwendige Ersatzteile und Materialien vorhanden sind, kann kleinen Ausfällen und technischen Pannen meist schon der Schrecken genommen werden.

Wer legt fest, was notwendig ist?

Die Verantwortung für die vollständige, sichere und stets einsatzbereite Betriebsausstattung trägt letzten Endes der Chef. Dieser kann aber einzelne Bereiche oder Mitarbeiter im Rahmen seines Direktionsrechtes damit beauftragen, den funktionsbereiten Zustand der betrieblichen Ausstattung zu gewährleisten. In einzelnen Abteilungen und bei ausgewählten Maschinen und Anlagen kann das auch ein externer Dienstleister sein, der dann natürlich auch zu jeder Zeit abrufbar und handlungsfähig sein muss. Dieselbe Verantwortung obliegt dem Chef bei der Ausrüstung der Bereiche mit Materialien und Werkzeugen für typische Kleinreparaturen. So lassen sich mit überschaubaren Mitteln selbst grosse Havarien vermeiden.

Wenn der gesamte Betrieb wegen einer fehlenden Sicherung über Stunden hinweg lahmliegt, ist das keine Kleinigkeit mehr, sondern ein Ausfall, der kaum wieder aufzuarbeiten ist. Daher ist es keine Frage des Willens, ob Kleinreparaturen im Betrieb ausgeführt werden können oder nicht. Die Vorsorge für solche Umstände ist genauso wichtig wie die Ausstattung mit den typischen Mitteln für zu erwartende Reparaturen und für den Austausch von Verschleissteilen. Wer das Loch im Topf stopfen will, braucht dafür nicht nur Willen und das erforderliche Wissen und Können, sondern eben auch Werkzeuge und Materialien.

 

Oberstes Bild: © auremar – shutterstock.com

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