Immaterialgüterrecht – was ist das?
VON Stefanie C. Dolder News Recht
Vom Immaterialgüterrecht umfasst werden das Patentrecht (PatG), das Urheberrecht (URG), das Designrecht (DesG) und das Markenrecht (MSchG). Immaterialgüter sind charakteristischerweise rein geistige und frei von Ort und Zeit existierende Objekte. Anders als körperliche Gegenstände sind sie nicht greifbar und deshalb besonders verletzlich und schutzbedürftig.
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