Immaterialgüterrecht – was ist das?

Vom Immaterialgüterrecht umfasst werden das Patentrecht (PatG), das Urheberrecht (URG), das Designrecht (DesG) und das Markenrecht (MSchG).

Immaterialgüter sind charakteristischerweise rein geistige und frei von Ort und Zeit existierende Objekte. Anders als körperliche Gegenstände sind sie nicht greifbar und deshalb besonders verletzlich und schutzbedürftig.

Das Patentrecht dient dem Schutz von Erfindungen und der Förderung der technischen Innovation. Durch die Anmeldung des Patents wird dem Erfinder das Recht gegeben, seine Erfindung ausschliesslich zu nutzen, zu lizenzieren, zu vermarkten und sich gegen Verletzungen seines Patents zur Wehr zu setzen. Für den Schutz einer Erfindung sind die Voraussetzungen der Neuheit und der gewerblichen Anwendbarkeit zu erfüllen. Zudem darf sich die Erfindung in naheliegender Weise nicht aus dem Stand der Technik ergeben.

Das Urheberrecht schützt geistige Schöpfungen der Kunst und der Literatur, die individuellen Charakter haben. Der Urheberrechtsschutz entsteht mit der Schöpfung des Kunstwerks und bedarf keiner Registrierung. Für jede Verwendung des geschützten Werks wird eine Erlaubnis (Lizenz) verlangt.

Das Designrecht schützt alle äusserlich wahrnehmbaren Merkmale der Erscheinung eines Erzeugnisses. Auf den Verwendungszweck wird nicht abgestellt. Die Gestaltung muss neu sein und sich in ihrer Eigenart von bestehenden und den Schweizer Verkehrskreisen bekannten Gestaltungen nach dem Gesamteindruck in wesentlichen Merkmalen genügend unterscheiden. Mit der Hinterlegung und Eintragung im Designregister gelangt der Berechtigte in den Genuss des ausschliesslichen Rechts am Design.

Marken sind Zeichen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Vom Markenschutz ausgeschlossen sind Zeichen, die mit einer älteren Marke identisch sind oder eine Verwechslungsgefahr mit einer anderen Marke, die die gleichen Waren oder Dienstleistungen anbietet, ermöglichen. Das Markenrecht steht demjenigen zu, der die Marke zuerst im Register hinterlegt. Durch das Madrider Abkommen können nationale Marken eines Verbandsstaates in anderen Ländern ausgedehnt und damit eine international registrierte Marke geschaffen werden.

Hier nun zu den aktuellsten Neuerungen auf diesem Gebiet:

Markenrecht

Indonesien und Afghanistan sind neue Mitglieder des Madrider Abkommens.

Brexit: Wie geht es mit Ihrer Marke in Grossbritannien weiter?
Ihre bisherige EU-Marke bleibt unverändert, Grossbritannien ist weiterhin damit geschützt. Für eine zukünftige neue Markenanmeldung kann Grossbritannien via Madrider Protokoll geschützt werden.

Co-Autorenschaft

Oft können sich die Beteiligten nicht darauf verständigen, wer welchen urheberrechtlich relevanten Beitrag geleistet hat. Hier lohnt es sich bereits zu Beginn Absprachen zu treffen und diese zu regeln.

IP in der digitalen Welt

Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil entschieden, dass Geschäftsinhaber, welche der Öffentlichkeit kostenlos ein WLAN zur Verfügung stellen, nicht für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer haften. Allerdings darf er dazu verpflichtet werden, sein Netz durch ein Passwort zu sichern um Rechtsverletzungen zu beenden.

Wussten Sie’s?

Der Produzent der Film-Trilogie „Fack Ju Göhte“ wollte den Filmtitel als Marke schützen lassen, was ihm das EU-Markenamt jedoch verwehrte, da diese Marke in den Augen der Richter einen Verstoss gegen die guten Sitten gemäss Art. 2 lit. d MSchG darstellt.

Der Name Messi ist nun auch eine Marke. Den Namen finden Sie in den Nizzaklassen 3, 9, 14, 16, 25 und 28. Zu den Schutzbereichen der Wortmarke Messi gehören vor allem Sportartikel, Bekleidungsstücke wie auch verschiedenste Arten von Fanartikeln (Bilder, Schmuck, Parfüme).

Fazit

Trotz der Bedeutung, welche Immaterialgüterrechten in der heutigen Zeit zukommt, tun sich viele Personen wie auch Unternehmen schwer beim Schutz und der Verteidigung ihres geistigen Eigentums. Zum einen liegt dies sicher daran, dass sich im Zeitalter der Digitalisierung Informationen mit rasanter Geschwindigkeit verbreiten, wodurch ein zeitnahes Reagieren erschwert wird. Zum anderen ist die Materie sehr komplex und nicht ohne weiteres fassbar, da es sich um unkörperliche (immaterielle) Güter handelt. Es lohnt sich hier oft, entsprechende Spezialisten beizuziehen.

 

Artikelbild: © Evlakhov Valeriy – shutterstock.com

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Mehr zu Stefanie C. Dolder

Stefanie C. Dolder ist Markenjuristin und Geschäftsführerin der scd-dasmarkenrecht. Sie schützt und verteidigt Marken und Designs und ist Beraterin bei Rechtsfragen zum Marken- und Designrecht.

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