Michelle Rünzi & lic.rer.pol. Urs Fischer

Überraschungen vermeiden: Elektronische Zollbelege korrekt beziehen und archivieren

Wenn Ihr Unternehmen Waren importiert, dann wird die darauf lastende Mehrwertsteuer vom Zoll als sogenannte Einfuhrumsatzsteuer erhoben und Ihnen entweder direkt oder via Post oder Spediteur verrechnet. Als MWST-pflichtiges Unternehmen haben Sie auch auf diesen Steuern ganz normal Vorsteuerabzug zugut - sofern die Zollpapiere richtig ausgestellt sind und Ihnen auch in der korrekten Form vorliegen.

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