lic. iur. Bigna Gadola + Michael Hasler

Die geplante Revision des Steuerstrafrechts

Status Quo: Das Steuerstrafrecht ist Teil des Nebenstrafrechtes und umfasst die Strafbestimmungen der verschiedenen Steuergesetze. Je nach Steuerart (z.B. Einkommens- oder Verrechnungssteuer) unterscheiden sich die Straftatbestände und das Verfahren, was bei den Betroffenen zu Rechtsunsicherheit führen kann. Wenn ein Steuerdelikt mehrere Steuerarten betrifft, also zum Beispiel das Dividendeneinkommen nicht angegeben wird und somit auch die Deklaration der Verrechnungssteuer unterbleibt, führt das zu unterschiedlichen Verfahren und zum Einsatz ebenfalls unterschiedlicher Rechtsmittel.

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