EU-Rechnungshof: Geoblocking bleibt Herausforderung für den digitalen Binnenmarkt
von belmedia redaktion Allgemein Dienstleistungen Digitalisierung Europa Finanzen Handel Kommunikation News Produkte Transfer Web
Ungerechtfertigtes Geoblocking, das den gleichen Zugang von Verbrauchern zu Online-Waren und -Dienstleistungen in der gesamten EU verhindert, ist immer noch ein Problem. Dies geht aus einem aktuellen Bericht des Europäischen Rechnungshofs hervor. Mit der Geoblocking-Verordnung von 2018 sollte diese Art von Diskriminierung aufgrund von Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz gestoppt werden. Bei der praktischen Umsetzung in den EU-Ländern hapere es aber noch. Die Prüfer empfehlen, die Durchsetzungsregeln zu verschärfen und einheitlich zu gestalten. Ausserdem sollten Kunden besser über mögliche Hilfe und Schutz informiert werden. Nach Ansicht des Rechnungshofs sollte ausserdem eine Ausweitung des Geoblocking-Verbots auf bisher noch nicht abgedeckte Bereiche wie audiovisuelle Dienste geprüft werden. Geoblocking liegt vor, wenn etwa in einem bestimmten EU-Land tätige Händler den Online-Zugang zum Beispiel über Websites und Apps für Kunden einschränken bzw. ganz sperren, weil diese in einem anderen Land wohnen oder weil die Bedingungen für den Kauf von Waren oder Dienstleistungen vom Standort des Kunden abhängen. Laut der Geoblocking-Verordnung von 2018 kann diese Praxis in bestimmten Fällen gerechtfertigt sein – zum Beispiel, wenn in den EU-Ländern unterschiedliche Gesetze gelten (wie etwa unterschiedliche Altersgrenzen für den Kauf von Alkohol) oder wenn ein Händler beschliesst, seine Waren nicht an Kunden in einem anderen EU-Land zu verkaufen. Wenn es aber keine solche Rechtfertigung gibt, verbieten die EU-Vorschriften Händlern, die Waren oder Dienste an Personen mit Wohnsitz in der EU verkaufen, das Geoblocking.
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