Corona-Massnahmen gefährden 430 Mio. Franken Geschäftsmiete monatlich

430 Mio. CHF pro Monat – auf diesen Betrag belaufen sich die Mietzinse für Geschäftsflächen, deren Nutzung durch die Massnahmen des Bundes zur Bekämpfung der Corona-Pandemie direkt eingeschränkt ist.

Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Beratungsunternehmens Wüest Partner im Auftrag des SVIT Schweiz.

Derzeit diskutieren Immobilien- und Mieterverbände unter der Leitung des Bundes über die mietrechtlichen Verpflichtungen von Geschäftsmietern, deren Tätigkeit durch die «Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus» (COVID-19-Verordnung 2) untersagt oder eingeschränkt ist. Zu den betroffenen Sektoren gehören nebst vielen der Detailhandel und die Gastronomie.

Der Schweizerische Verband der Immobilienwirtschaft SVIT Schweiz hat beim Beratungsunternehmen Wüest Partner eine Studie zur Abschätzung der betreffenden Mietzinsvolumen in Auftrag gegeben. Während Gewerbetreibende mit dem Problem laufender Mietkosten bei fehlendem Umsatz konfrontiert sind, stehen Vermieter – Pensionskassen, Versicherungen, Private und zahlreiche andere Eigentümer – unter Druck, Mietzinse für Ihren Kapitaleinsatz und für die Abgeltung von Fremdkapitalzinsen, für den Betrieb und die Instandhaltungs- und Instandsetzung der Immobilien sowie für Leistungsverpflichtungen, wie z. B. Rentenzahlungen zu generieren.

Das betreffende Mietzinsvolumen ist erheblich: Demnach belaufen sich die Mietzinse für direkt unter die Einschränkung der COVID-19-Verordnung 2 fallende Mietflächen auf 430 Mio. CHF pro Monat. Mit 220 Mio. CHF entfällt rund die Hälfte auf den Detailhandel. Anteilmässig am stärksten betroffen sind der Bereich Unterhaltung und persönliche Dienstleistungen (90% bzw. 89% aller fälligen Mietzinse).

Mit jedem Tag stehen dem Stillstand der betroffenen Gewerbe- und Verkaufsbetriebe knapp 15 Mio. CHF an fälligen Mietzinsen gegenüber. In diesen Abschätzungen ist die Verrechnung der durch die Eigentümer selbst genutzten Flächen nicht berücksichtigt.


Tab. 1: Abschätzung von Mietzinsen in Gewerbe- und Verkaufsflächen für die durch die «COVID-19-Verordnung 2» direkt betroffenen Branchengruppen (Quellenangabe: Wüest Partner / SVIT Schweiz, April 2020. Zur Berechnungsmethode siehe www.svit.ch)

 

Quelle: SVIT Schweiz
Titelbild: Symbolbild / Muhammad Fayyaz Rub / shutterstock

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