Schweizer Einkaufstourist wollte Zoll hinters Licht führen

Mit einem krummen Schwindel wollte sich ein 46jähriger Schweizer aus dem Kanton Bern am 31. Juli unberechtigterweise die Ausfuhr eines in Deutschland gekauften, rund 6.500 Euro teuren Fahrrads am Zollamt Weil am Rhein-Otterbach bestätigen und sich so den bezahlten Mehrwertsteuerbetrag in Höhe von über 1.000 Euro vom Händler erstatten lassen.

Der Mann hatte dem deutschen Zöllner den Ausfuhrbeleg am Schalter zum Abstempeln vorgelegt und antwortete auf dessen Frage, wo sich die angemeldete Ware befände, sie sei auf dem Dach des Autos. Der Beamte fragte nochmals nach, ob der Mann das Fahrrad, das er laut Rechnungsdatum am Vortag im nördlichen Baden-Württemberg gekauft hatte, jetzt, an Ort und Stelle, dabei habe.

Darauf erhielt er die Antwort, das Rad sei draussen auf dem Auto seiner Frau. Schon misstrauisch durch die seltsamen Formulierungen des Mannes erklärte ihm der Zollbeamte, er wolle eine Warenbeschau durchführen und würde ihn dazu zum Fahrzeug begleiten. Darauf gab der Mann an, seine Frau sei mit dem Wagen noch zum Einkaufen unterwegs und verliess den Schalterraum um mit seinem Smartphone zu telefonieren.

Der Beamte ging ihm nach um ihn zu fragen, wie er denn dann zum Zollamt gelangt sei, woraufhin der Schweizer eingestand, das Rad schon am Vortag ohne Stopp am Zollamt ausgeführt zu haben. Aufgrund des hohen Warenwertes leitete der Zollbeamte gegen den Mann ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein und behielt eine Sicherheit für das zu erwartende Bussgeld in Höhe von 1.155 Euro ein. Dabei stellte der Beamte auch fest, dass der Mann, der anschliessend seine Heimreise antreten konnte, gar nicht verheiratet war.

„Die Ausfuhr- und Abnehmerbestätigung für Privatpersonen zur Inanspruchnahme der Erstattung des Mehrwertsteuerbetrags durch den Einzelhändler wird immer nur bei der erstmaligen Ausfuhr der Ware, die vom Antragsteller mitgeführt werden muss, und nur Personen erteilt, die ihren Wohnsitz nicht nur vorübergehend oder kurzzeitig im EU-Ausland haben“, so Antje Bendel, Pressesprecherin des Hauptzollamts Lörrach.

„In Anbetracht der vielen Bewohner unserer Schweizer Nachbarregion, die tagtäglich zu uns an den Schalter kommen, müssen wir glücklicherweise verhältnismässig wenige Verstösse ahnden. In manchen Fällen reicht aber eine blosse mündliche Verwarnung oder ein Verwarnungsgeld als Fingerzeig nicht mehr aus. Leider kommt es auch immer wieder vor, dass sich Beteiligte mehr als ungehalten und sogar drohend gegenüber den Beschäftigten verhalten, wenn die Bestätigung einmal nicht erteilt werden kann, weil die Voraussetzungen nicht gegeben sind. Da brauchen meine Kolleginnen und Kollegen ein dickes Fell. Glücklicherweise sind die Zollbeteiligten in diesem Bereich weit überwiegend freundlich und verständig, aber ein unschöner Vorfall kann den ganzen Arbeitstag vergällen.“

 

Quelle: Hauptzollamt Lörrach
Bildquelle: Hauptzollamt Lörrach

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