Motion an den Bundesrat überwiesen: Apotheker sollen Kostenwachstum bremsen
VON belmedia redaktion Handel News
Mit der Motion „Kostendämpfende Apothekerleistungen ermöglichen“ (Motion 18.4079, Ständerat E. Ettlin), die diesen Mittwoch vorbehaltlos an den Bundesrat überwiesen wurde, wird der Bundesrat beauftragt, das Krankenversicherungsgesetz so anzupassen, dass eine Abgeltung von kostendämpfenden Apothekerleistungen durch die Grundversicherung (OKP) auch ohne Abgabe von Medikamenten möglich wird.
Zudem sollen Apotheker abgegolten werden können, die sich an OKP-mitfinanzierten kantonalen oder nationalen Präventionsprogrammen wie der Darmkrebsvorsorge beteiligen. Der Apothekerverband pharmaSuisse begrüsst diese Stossrichtung. Sie ebnet den Weg für innovative Dienstleistungen mit nachgewiesener Kostendämpfung.
Apotheker sollen Kostenwachstum bremsen
Mit der Motion „Kostendämpfende Apothekerleistungen ermöglichen“ (Motion 18.4079, Ständerat E. Ettlin), die diesen Mittwoch vorbehaltlos an den Bundesrat überwiesen wurde, wird der Bundesratbeauftragt, das Krankenversicherungsgesetz so anzupassen, dass eine Abgeltung von kostendämpfenden Apothekerleistungen durch die Grundversicherung (OKP) auch ohne Abgabe von Medikamenten möglich wird. Zudem sollen Apotheker abgegolten werden können, die sich an OKP-mitfinanzierten kantonalen oder nationalen Präventionsprogrammen wie der Darmkrebsvorsorge beteiligen. Der Apothekerverband pharmaSuisse begrüsst diese Stossrichtung. Sie ebnet den Weg für innovative Dienstleistungen mit nachgewiesener Kostendämpfung.
Gesundheitsausgaben und Krankenkassenprämien steigen stetig. Nötig sind gut durchdachte innovative Lösungen, um die Kosten zu stabilisieren bei gleich bleibender oder verbesserter Behandlungsqualität. Apotheken im In- und Ausland engagieren sich mit entsprechenden Beratungsleistungen für eine Qualitätssteigerung in der medikamentösen Therapie mit nachgewiesener Kosteneinsparung. Der einfache Zugang zu Apotheken hilft, Krankheiten durch Präventionsmassnahmen früh zu erkennen oder zu verhindern, was ebenfalls Kosten im Gesundheitssystem einspart. Alle diese Leistungen in Schweizer Apotheken können bisher aufgrund des engen rechtlichen Rahmens aber nur durch die Grundversicherung abgegolten werden, wenn dabei ein von einem Arzt verschriebenes Medikament abgegeben wird oder die Präventionsmassnahme auf ärztliche Anordnung erfolgt.
Die Annahme der Motion „Kostendämpfende Apothekerleistungen ermöglichen“ öffnet den Weg für Beratungsleistungen unabhängig von der Arzneimittelabgabe wie bei der Betreuung chronisch kranker Menschen oder der pharmazeutischen Betreuung von Heimen unabhängig von der Belieferung. Auch die nachhaltige Integration der Apotheken in kantonale Darmkrebs-Screening- oder Impfprogramme kann dadurch ermöglicht werden. Die Annahme der Motion öffnet somit den Weg für innovative Dienstleistungen der Apothekerschaft mit nachgewiesener Kostendämpfung.
Quelle: Schweizerischer Apothekerverband pharmaSuisse
Titelbild: Gligatron – shutterstock.com