17 April 2019

Befristetes Abkommen sichert Zugang zum Arbeitsmarkt auch bei No-Deal-Brexit

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. April 2019 ein befristetes Abkommen mit dem Vereinigten Königreich (UK) über die Zulassung zum Arbeitsmarkt genehmigt. Dieses Abkommen wird angewendet, wenn es zu einem ungeordneten Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (EU) kommt. Es sieht für eine befristete Übergangszeit erleichterte Zulassungsbedingungen für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit im jeweils anderen Land vor. Damit will der Bundesrat die Interessen der Schweizer Wirtschaft hinsichtlich der Rekrutierung britischer Arbeitskräfte sowie des Zugangs von Schweizer Staatsangehörigen zum britischen Arbeitsmarkt sichern.

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