Steuerentlastung aufgrund der Teuerung im Kanton Aargau
VON Agentur belmedia GmbH News Steuern
Mit der seit 2014 geltenden Regelung des Steuergesetzes gleicht der Regierungsrat die sogenannte kalte Progression jährlich aus. Aufgrund der negativen Teuerung in den Jahren 2015 und 2016 kommt die neue Regelung erstmals im Steuerjahr 2019 zum Tragen. Von einer kalten Progression spricht man, wenn Arbeitnehmende trotz Lohnerhöhung aufgrund der Teuerung keine reale Kaufkraftsteigerung erhalten, sie aber dennoch wegen des progressiven Tarifverlaufs höhere Steuern bezahlen müssen.
Weiterlesen