11 April 2018

Gesetzesrevision der Quellenbesteuerung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft

Das am 16. Dezember 2016 verabschiedete Bundesgesetz über die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens tritt zusammen mit mehreren darauf basierenden Verordnungsänderungen am 1. Januar 2021 in Kraft. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 11. April 2018 beschlossen. Damit erhalten die Kantone und die Wirtschaft genügend Zeit, um die notwendigen Anpassungen vorzunehmen.

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Bundesrat: Gebühren im Betreibungswesen sollen angepasst werden

Der Bundesrat will verschiedene Gebühren im Betreibungswesen an die Bedürfnisse der Praxis anpassen. Er hat an seiner Sitzung vom 11. April 2018 eine Änderung der Gebührenverordnung zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) in die Vernehmlassung geschickt. Anlass für die Änderung der Gebührenverordnung zum SchKG ist eine neue Gesetzesbestimmung (Artikel 8a Absatz 3 Buchstabe d SchKG), die das Parlament am 16. Dezember 2016 verabschiedet hat.

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