26. Januar 2018

Missverständnisse beim Kapitalbezug aus der Pensionskasse vermeiden

Bei schweizerischen Pensionskassen haben Sie mit gewissen Einschränkungen die Wahl, Ihr Vorsorgeguthaben als lebenslange Rente oder als einmalige Kapitalauszahlung zu beziehen. Kapitalauszahlungen sind zudem steuerlich privilegiert, so dass sich hier interessante Gestaltungsmöglichkeiten ergeben. Seit 2006 gilt für einen solchen Kapitalbezug eine Sperrfrist von drei Jahren ab jedem freiwilligen Pensionskasseneinkauf.

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