US-Handelsaufsicht FTC: USA erklären Instagram-Schleichwerbern den Krieg

Die US-Handelsaufsicht FTC hat 21 prominente Instagram-Nutzer aufgefordert, ihre Geschäftsinteressen offenzulegen, wenn sie bezahlte Beiträge zu Marken oder Werbetreibenden posten.

In Schreiben an die Betroffenen zitiert die Behörde aus Instagram-Posts, die in Sachen Werbung gegen die gültigen Geschäftsbedingungen verstossen. Die User erwarten Strafzahlungen bis zu 40.000 Dollar.

Von den 21 Angeschriebenen erwartet die FTC die genaue Offenlegung ihrer geschäftlichen Beziehungen zu Produkten und Firmen, die sie auf Instagram erwähnen. Speziell für Prominente aus der Sport- oder Unterhaltungsbranche ist es üblich, in sozialen Medien auf Produkte oder Dienstleistungen hinzuweisen oder diese direkt zu bewerben. Allerdings sind sie dazu verpflichtet, Reklameabsichten in solchen Fällen deutlich zu machen.

Transparenz gefordert

Die FTC hat sogar einen Leitfaden mit Beispielen veröffentlicht, in denen sie ihre Regeln offenlegt, die für Testimonials ebenso wie für Werbetreibende gelten. So reicht es bei Videos nicht aus, die Werbeabsicht in der Beschreibung des Clips zu erwähnen, sondern diese muss im Video selbst auftauchen. Die US-Handelsaufsicht hat zudem erklärt, die Namen der Empfänger nicht zu nennen. Klar ist nur: Sie zählen zu 90 prominenten Instagramern, die bereits im April dieses Jahres von der FTC gerügt worden waren, ihre Geschäftskontakte zu offenbaren.

Insider vermuten, dass vor allem Celebrities wie Reality-TV-Sternchen Kim Kardashian zu den Angemahnten zählen. Sie war bereits 2015 von der US-Gesundheitsbehörde FDA zur Entfernung eines Instagram-Postings aufgefordert worden, in dem sie unlauter für ein Mittel gegen Schwangerschaftsübelkeit warb.

Bezahlte Promi-Posts

Erst vor einem Vierteljahr hagelte es Kritik an getarnter Werbung von Instagram-Stars, wie eine Analyse des Marketers Mediakix ergeben hatte. Demnach werden knapp sieben Prozent der Postings prominenter Instagramer von Unternehmen gesponsert. Davon sind jedoch 93 Prozent nicht ausreichend nach FTC-Richtlinien als solche gekennzeichnet.

 

Quelle: pressetext.redaktion
Artikelbild: Symbolbild © Roman Babakin – shutterstock.com

author-profile-picture-150x150

Mehr zu belmedia Redaktion

belmedia hat als Verlag ein ganzes Portfolio digitaler Publikums- und Fachmagazine aus unterschiedlichsten Themenbereichen aufgebaut und entwickelt es kontinuierlich weiter. Getreu unserem Motto „am Puls der Zeit“ werden unsere Leserinnen und Leser mit den aktuellsten Nachrichten direkt aus unserer Redaktion versorgt. So ist die Leserschaft dank belmedia immer bestens informiert über Trends und aktuelles Geschehen.

website-24x24
jQuery(document).ready(function(){if(jQuery.fn.gslider) {jQuery('.g-22').gslider({groupid:22,speed:10000,repeat_impressions:'Y'});}});