Energie Wasser Bern: Gemeinderat will Gaswerkareal kaufen

Das Gaswerkareal von Energie Wasser Bern (ewb) möchte der Gemeinderat so schnell wie möglich kaufen. Damit kann die Stadt zukünftige Investierende und Baurechtsnehmende bestimmen und den begonnenen Arealentwicklungsplan in eigener Verantwortung zu Ende führen. Der Preis für den Kauf des Grundstücks muss noch festgelegt werden. Den Stimmberechtigten wird der nötige Kredit vorgelegt werden.

Der Gemeinderat hat im Grundsatz entschieden, Energie Wasser Bern (ewb) das Gaswerkareal möglichst rasch abzukaufen. Wie beim Areal Warmbächli, der ehemaligen Kehrichtverbrennungsanlage, soll dazu zwischen dem Fonds für Boden- und Wohnbaupolitik und ewb ein Kaufvertrag abgeschlossen werden. Nach dessen Genehmigung durch die Stimmberechtigten geht das Gaswerkareal an die Stadt über. Die Höhe des dafür nötigen Kredits ist noch festzulegen. Sie hängt von den Ertragsaussichten (basierend auf der noch nicht definierten Nutzfläche) und den bei ewb bereits angefallenen Entwicklungskosten ab.

Stadt trägt Entwicklungsrisiko

Mit dem Kauf des Gaswerkareals kann die Stadt den eingeleiteten Entwicklungsprozess alleine zu Ende führen. Sie trägt die Verantwortung und das Entwicklungsrisiko, wird im Gegenzug aber auch selber die Investierenden und Baurechtsnehmenden bestimmen können. Der Gemeinderat ist aufgrund der Debatten und Vorstösse des Stadtrats und Rückmeldungen der Öffentlichkeit sowie nach einer breiten Auslegeordnung zum Schluss gekommen, dass nur der Arealkauf mit anschliessender Arealentwicklung durch die Stadt selber zielführend ist. Die exklusive Zusammenarbeit mit einer externen Partnerin im Entwicklungsprozess beinhaltet zu hohe politische Risiken und widerspricht dem Wettbewerbsgedanken im städtischen Planungs- und Bauwesen.

Mit der stadteigenen Arealentwicklung soll das Vertrauen in dieses wichtige Planungsgeschäft, das durch die ungewohnte Rollenverteilung im bisherigen Prozess gelitten hat, wiederhergestellt werden. Nicht zuletzt verspricht sich der Gemeinderat dadurch eine rasche Entwicklung des Areals. Überdies will der Gemeinderat den Wettbewerbsgedanken und die Einbindung der verschiedenen Anspruchsgruppen bei den zukünftigen Arbeiten wieder stärker ins Zentrum stellen.

Losinger Marazzi wird entschädigt

Die Stadt als Vorkaufsberechtigte ist nicht an die Entwicklungsvereinbarung zwischen ewb und Losinger Marazzi gebunden. Die Arealentwicklung der Stadt kann aber auf den bisher geleisteten Arbeiten aufbauen, umso mehr als dadurch wichtige Erkenntnisse gewonnen werden konnten. Losinger Marazzi wird gemäss ihrem Vertrag für ihren Aufwand durch ewb und indirekt durch die Stadt mittels Festlegung eines adäquaten Kaufpreises entschädigt. Der Gemeinderat verdankt die wertvollen Vorarbeiten des Unternehmens.

Stadtrat soll einbezogen werden

Als vertrauensbildende Massnahme und um den Einbezug der Legislative sicherzustellen, will der Gemeinderat dem Stadtrat bis spätestens Mitte 2017 einen Bericht zu den bisherigen Arbeiten, zum nötigen Planänderungsverfahren sowie zur Immobilien- und Entwicklungsstrategie vorlegen. Der Stadtrat wird dazu Planungserklärungen abgeben können.

 

Quelle: Stadt Bern, Gemeinderat
Artikelbild: © yui – shutterstock.com (Symbolbild)

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