Einigung – kein vertragsloser Zustand im Westschweizer Ausbaugewerbe

Der Konflikt zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Westschweizer Ausbaugewerbe ist zunächst beendet. Beide Seiten haben erst einmal eine Einigung erzielt und der drohende vertragslose Zustand im kommenden Jahr ist damit abgewendet.

Die Arbeitgeber sind auf Forderungen der Gewerkschaften nach materiellen Verbesserungen eingegangen. Die im September unterbrochenen Verhandlungen werden demnächst fortgesetzt. Gleichzeitig wird die Kündigung des GAV zurückgezogen. Bei den in 2017 anstehenden Gesprächen sind die Gewerkschaften entschlossen, weitere notwendige Verbesserungen zu erreichen.

Damit weiterverhandelt werden kann

Um einen vertragslosen Zustand im Jahr 2017 zu verhindern, haben die Delegierten von Unia und Syna am Dienstag in Lausanne die Vereinbarung mit den Arbeitgebern akzeptiert. Vorausgegangen war eine Welle von Protesten gegen die Kündigung des GAV. Damit weiterverhandelt werden kann, haben die Arbeitgeber einer Erhöhung der Verpflegungsentschädigung von 17 auf 18 Franken pro Tag und einer Erhöhung der Mindestlöhne um 30 Rappen pro Stunde zugestimmt. Ausserdem verzichten sie darauf, den freien Samstag in Frage zu stellen.

Die Delegierten zeigten sich bereit, diese Vorschläge zu akzeptieren. Sie betonten jedoch, dass die Löhne und materiellen Bedingungen in Zukunft substantiell verbessert werden müssen. Auch gegen Lohndumping brauche es griffigere Massnahmen.

GAV ist vorerst gerettet

Mit dieser Übereinkunft retten die Sozialpartner den Gesamtarbeitsvertrag. Für die Gewerkschaftsdelegierten hätte ein vertragsloser Zustand Chaos auf den Baustellen und einen Preiskrieg bedeutet, wie es ihn noch nie gegeben hat. Indem sie den Kompromiss akzeptieren, bekennen sie sich erneut zu den Errungenschaften wie 13. Monatslohn, 41-Stunden-Woche und Mindestlöhne. Die Gewerkschaften sind entschlossen, in den Verhandlungen vom kommenden Jahr konkrete weitere Fortschritte zu erreichen.

 

Quelle: Gewerkschaft Unia
Artikelbild: © ZoranOrcik – shutterstock.com (Symbolbild)

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