Konsultationsverfahren bei Generali startet mit Schwierigkeiten
Am 22. November 2016 gab die Generali Gruppe Schweiz ihre strategische Neuausrichtung bekannt. Ein wichtiges Ziel ist eine schlanke und fokussierte Organisationsstruktur.
Dies hat zur Folge, dass Generali Funktionen bündeln und zum wesentlichen Teil am Sitz in Adliswil zusammenführen möchte. Daraus resultiert, dass ca. 100 Stellen von Nyon nach Adliswil „migrieren“.
Mitarbeitende wählten Arbeitnehmervertretung für Konsultationsverfahren
Obwohl die Stellen grundsätzlich erhalten bleiben und allen Mitarbeitern eine Weiterbeschäftigung in Adliswil geboten wird, startete Generali ein freiwilliges Konsultationsverfahren. Dies gibt den Mitarbeitenden die Möglichkeit, Vorschläge einzubringen, wie aus der Verschiebung der Arbeitsplätze Entlassungen vermieden werden können oder wirtschaftliche Folgen allfälliger Kündigungen gemildert werden können.
Anfang Dezember haben die Mitarbeitenden die Arbeitnehmervertretung gewählt. Diese wird die Gesamtbelegschaft im Gespräch mit der Arbeitgeberdelegation vertreten.
Arbeitnehmervertretung blieb der Einladung fern
Die Arbeitgeberdelegation hat die Arbeitnehmervertretung heute zu einem ersten Gespräch eingeladen, um sie nochmals aus erster Hand über die geplante strategische Neuausrichtung transparent zu informieren. Die Arbeitnehmervertretung ist der Einladung nicht gefolgt, weil sie fordert, dass die Gewerkschaft Unia ebenfalls zum Konsultationsverfahren zugelassen werden soll.
„Die Unia ist in keiner Sozialpartnerschaft mit Generali. Das gesetzliche Konsultationsverfahren ist ein rein innerbetrieblicher Prozess, den Gewerkschaften steht dabei kein Mitwirkungsanspruch zu“, erklärt Jean-Pierre Schmid, Chief Human Resources & Logistics Officer.
Die Arbeitgeberdelegation bedauert, dass das Treffen mit der Arbeitnehmervertretung nicht stattgefunden hat, sichert ihr aber weiterhin ihre volle Unterstützung zu. „Wir setzen weiterhin alles daran, den Dialog mit der Arbeiternehmervertretung weiter zu führen und sie in ihrer verantwortungsvollen Aufgabe zu unterstützen, so dass wir gemeinsam bald konkrete Lösungsvorschläge präsentieren können“, sagt Jean-Pierre Schmid.
Die Arbeitgeberdelegation stellt aber klar, dass es allein die Aufgabe der Arbeitnehmervertretung ist, die Konsultationsfrist zu nutzen und Vorschläge im Namen der Mitarbeitenden einzureichen. „Unsere Mitarbeitenden haben dringende Fragen. Wir setzen alles daran, dass sie zeitnah Antworten erhalten. Wir hoffen, dass die Arbeitnehmervertretung das Konsultationsverfahren kooperativ nutzt – im Interesse unserer Mitarbeitenden“, so Jean-Pierre Schmid abschliessend.
Quelle: Generali Media Relations Switzerland
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