Kein längeres analoges Telefonnetz wegen Lifttelefonen und Alarmsystemen

Es ist nicht nötig, das analoge Telefonnetz länger zu betreiben, weil auch Telekom-Einrichtungen in Liften und bei Alarmsystemen auf digitale Technik umgerüstet werden müssen. Zu diesem Ergebnis kommt de Bundesrat in einem aktuellen Bericht an das Parlament. Die anfallenden Umrüstkosten seien für die Eigentümer der Anlagen tragbar und würden keine Verlängerung des analogen Netzbetriebs rechtfertigen.

Dir Swisscom wechselt im Zuge der Modernisierung ihres Netzes auf die digitale IP-Technologie (Internet-Protokoll). Diese ermöglicht die Nutzung vieler neuer Anwendungen und Dienste und den Einsatz moderner Endgeräte. Das Netz kann zudem effizienter betrieben werden. Als Folge der Umstellung müssen Lifttelefone und Alarmsysteme umgerüstet werden, damit sie auch mit der neuen Technologie einwandfrei funktionieren.

Einmalige Umrüstkosten sind tragbar

Ständerat Joachim Eder hatte in einem Postulat vom Bundesrat verlangt, die Kostenfolge für Hauseigentümer und öffentliche Einrichtungen im Zuge der Netzumstellung aufzuzeigen. Zudem sollte der Bundesrat prüfen, ob die Grundversorgungskonzessionärin verpflichtet werden kann, den analogen Telefonanschluss nach der Neuvergabe der Konzession 2018 fünf Jahre weiter zu gewährleisten, damit Lifttelefone den elektrischen Strom während dieser Übergangszeit weiterhin vom Telefonnetz beziehen können.

Der Bericht des Bundesrates zeigt, dass sowohl für Lifttelefone wie auch für Alarmsysteme bereits Lösungen existieren, damit sie auch in digitalen Telefonnetzen funktionieren. Die einmaligen Umrüstungskosten erachtet der Bundesrat im Hinblick auf die Langfristigkeit der Investitionen für Anlagen-Eigentümer als tragbar. Sie rechtfertigen den verlängerten Betrieb des analogen Netzes nicht, zumal Lifttelefone und Alarmsysteme nicht zur Grundversorgung gehören.

 

Quelle: Der Bundesrat / Generalsekretariat UVEK / Bundesamt für Kommunikation
Artikelbild: © Daniel Jedzura – shutterstock.com (Symbolbild)

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