Eidg. Institut für Geistiges Eigentum – rechtliche Anpassungen
Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) ist die zuständige Schweizer Einrichtung, wenn es um Erteilung und Verwaltung von Marken, Designs und Patenten geht. Die Tätigkeit des Instituts ist in entsprechenden Spezialgesetzen geregelt. Ausführungsvorschriften des Bundesrates regeln Verfahren und Abläufe beim IGE.
In diesem Kontext hat der Bundesrat jetzt am 2. Dezember 2016 Änderungen an der Markenschutz-, der Design- und der Patentverordnung beschlossen. Die Änderungen vereinheitlichen die IGE-Verfahren, soweit es die geltenden Gesetze zulassen. Damit wird das System vereinfacht. Gleichzeitig hat der Bundesrat die formal totalrevidierte IGE-Gebührenordnung genehmigt. Die Verordnung enthält die ab dem 1. Januar 2017 geltenden Gebühren zum revidierten Markenschutzgesetz.
Verfahrens-Vereinfachung für elektronische Prozesse
Weil die Ausführungsvorschriften jeweils im Nachgang zu Gesetzesrevisionen und deshalb zeitlich sehr unterschiedlich angepasst wurden, sind über die Jahre zahlreiche Differenzen entstanden, die sich ausschliesslich historisch erklären lassen. Diese meist sehr technischen Differenzen sind für die IGE-Kunden kaum nachvollziehbar und würden im Hinblick auf die neue elektronische Prozesssteuerung zu grosser Komplexität und hohen Kosten führen.
Die vom Bundesrat beschlossenen Verordnungsänderungen beseitigen die Differenzen im Rahmen der geltenden Gesetze. Sie führen zu einer weiteren Vereinfachung der Verfahren und erleichtern die Erneuerung der elektronischen Schutzrechtsverwaltung im IGE. Diese legt prozessual und technisch den Grundstein für einen Ausbau des elektronischen Behördenverkehrs mit dem IGE.
Neue Gebührenordnung
Die am 1. Januar 2017 in Kraft tretende Revision des Markenschutzgesetzes bringt zwei Neuerungen, die mit einer Erhebung von Gebühren durch das IGE verbunden sind: Zum einen wird ein nationales Register für geografische Angaben für nicht landwirtschaftliche Kategorien von Waren geschaffen, das vom IGE geführt wird. Zum anderen kann in einem vereinfachten Löschungsverfahren jede Person beim IGE einen Antrag auf Löschung einer Marke stellen, die während eines ununterbrochenen Zeitraums von fünf Jahren nicht gebraucht worden ist.
Der Institutsrat des IGE hat die Höhe der neuen Gebühren am 14. Juni 2016 bestimmt: Die Eintragung einer geografischen Angabe in das neue Register kostet 4000 Franken und eine Einsprache gegen eine solche Eintragung 2000 Franken. Für das neue Löschungsverfahren wird eine Gebühr von 800 Franken erhoben. Der Institutsrat hat zudem die fast 20-jährige Gebührenordnung formal totalrevidiert und an die Vorgaben des Bundes angepasst.
Quelle: Der Bundesrat / Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement / Eidgenössisches Institut für geistiges Eigentum
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