Petition an Tamedia für bessere Entlassungs-Bedingungen
Die Mitarbeiter von „Berner Zeitung“ und „Bund“ haben eine Petition an die Unternehmensleitung von Tamedia gerichtet. Das teilt die Journalisten-Vereinigung impressum mit. Sie kritisieren darin, dass die am Berner Standort Entlassenen nicht die gleichen Sozialleistungen erhalten wie Kollegen in der Westschweiz.
Dort war für entlassene Mitarbeiter von „24 heures“ und der „Tribune de Genève“ ein Sozialplan vorgelegt worden. Darin ist u.a. ein Unterstützungsfonds mit 20‘000 Franken pro entlassener Person vorgesehen. Dies wird auch für Bern gefordert. impressum und syndicom unterstützen diese Forderungen.
Unterschiedliche Regelungen nicht gerechtfertigt
Tamedia gewährt Mitarbeitern der Berner Zeitung schlechtere Abgangsbedingungen als jenen in der Romandie. Nach einer ersten Entlassungswelle in der Westschweiz erhielten Mitte Oktober auch fünf Mitarbeiter der Berner Zeitung die Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen. impressum und syndicom sehen keinen nachvollziehbaren Grund für die unterschiedliche Behandlung der betroffenen Tamedia-Angestellten.
Praktisch die gesamte Belegschaft der Berner Zeitung und viele Bund-Angestellte, insgesamt 155 Mitarbeiter, fordern in der Petition die Gleichbehandlung. impressum-Geschäftsführer Urs Thalmann dazu: „Der Arbeitsmarkt für Journalistinnen und Journalisten ist zur Zeit sehr schwierig und die Entlassenen in Bern sind sicher nicht besser dran als jene in der Romandie.“ syndicom-Sekretär Marco Geissbühler sagt: „Die Andersbehandlung innerhalb des gleichen Unternehmens ist diskriminierend und ausserdem peinlich für ein Verlagshaus mit einem derart grossen finanziellen Spielraum.“
Eine gravierende Ungleichbehandlung
Namentlich sind die Leistungen der angebotenen Frühpensionierung für ältere Entlassene völlig ungenügend – und das, nachdem sie viele Jahre für das Unternehmen gearbeitet haben. impressum und syndicom fordern in diesem Punkt eine substantielle Nachbesserung, die über den Sozialplan der Romandie hinausgeht.
Folgende Punkte des Sozialplans der Suisse Romande werden von Tamedia bei der Berner Zeitung nicht angeboten:
- 20‘000.- Franken pro entlassener Person werden einem Fonds zugeführt, um je nach Bedürfnis der betroffenen Personen die Kündigungsfrist zu verlängern oder Umschulungen oder innovative eigene Projekte zu finanzieren.
- Bei der Verwendung der Fonds und der Anwendung des Sozialplans haben paritätische Gremien das letzte Wort.
- Während zwei Jahren nach der Entlassung haben Betroffene bei der Ausschreibung neuer Stellen ein Recht auf Wiedereinstellung.
Entlassene können frei bestimmen, ob sie während der Kündigungsfrist freigestellt werden.
Artikel von: impressum – Die Schweizer JournalistInnen
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