HTW Chur auf dem Weg zur Selbstständigkeit

Die Hochschule für Technik und Wirtschaft HTW Chur hat als eine der ersten Fachhochschulen dem neuen Bundesgesetz Folge geleistet und ihre institutionelle Akkreditierung beantragt. Nach Beginn des Akkreditierungsprozesses rechnet man in ca. einem Jahr mit dem Entscheid.

Mit Unterstützung der Bündner Regierung reichte die Hochschule für Technik und Wirtschaft HTW Chur im November 2015 das Gesuch für eine von der FHO Fachhochschule Ostschweiz selbstständige institutionelle Akkreditierung ein. Der Präsident des Schweizerischen Akkreditierungsrates erteilte Anfang März 2016 die Zulassung der HTW Chur zu diesem Verfahren schriftlich. Am 13. Oktober 2016 fand nun die Kick-off-Veranstaltung für den Akkreditierungsprozess in Chur statt. Mit einem Entscheid des Akkreditierungsorgans kann im vierten Quartal 2017 gerechnet werden.

Regierungsrat Jäger, welcher der für den Hochschulstandort Graubünden bedeutungsvollen Veranstaltung beiwohnte, zeigte sich überzeugt: „Die HTW Chur steht vor einem anspruchsvollen Akkreditierungsprozess, den die Hochschule mit Umsicht und Engagement durchlaufen wird. Für den Kanton Graubünden ist die selbstständige Akkreditierung der HTW Chur ein wichtiger Baustein für die Umsetzung der kantonalen Hochschul- und Forschungsstrategie und trägt dazu bei, dass der Kanton auf eigenen Stärken aufbauen und diese weiter entwickeln kann.“

Neustrukturierung der Fachhochschulen

Seit dem Jahr 2000 ist die HTW Chur Teilschule der FHO Fachhochschule Ostschweiz. Da Expertenmeinungen davon ausgehen, dass eine institutionelle Akkreditierung in der jetzigen Organisationsform der FHO nicht möglich ist, plant die Regierung des Kantons St. Gallen eine Neustrukturierung der im Kanton ansässigen Fachhochschulen.

Präsident Ludwig Locher betonte die Vorteile des nun angetretenen Weges: „Als selbstständige Fachhochschule kann die HTW Chur die Bedürfnisse der Studierenden, der Wirtschaft, der Verwaltung und somit der Gesellschaft schneller in innovative Studienangebote umwandeln.“

Das seit Januar 2015 in Kraft stehende Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz HFKG (Bundesgesetz) verlangt bis 2022 von den Schweizer Fachhochschulen eine Akkreditierung auf institutioneller Ebene anstatt der bisherigen Akkreditierung der einzelnen Studienangebote. Per Gesetz sind die bisherigen Fachhochschulen, und damit auch die HTW Chur, bis zum Zeitpunkt dieser Akkreditierung anerkannt.

Zudem sieht das seit 2014 in Kraft stehende Bündner Gesetz über Hochschulen und Forschung GHF einen einzigen Träger, den Kanton Graubünden, für die Bündner Hochschulen vor. Die institutionelle Akkreditierung ist eine notwendige Bedingung für die Selbstständigkeit. Diese wird in letzter Instanz durch den Bundesrat in Form der Beitragsberechtigung ausgesprochen. „Mit unserer Qualität in Lehre und Forschung sowie der gelebten Mitwirkung sind wir bestens für eine selbstständige Zukunft vorbereitet“, betonte Rektor Jürg Kessler.

 

Artikel von: HTW Chur
Artikelbild: © Marketing htwchur – wikipedia.org – CC-BY-SA 4.0

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