Geringer Anstieg des Produzenten- und Importpreisindex im September

99,7 Punkte (Basis Dezember 2015 = 100) sind der Stand, den der Gesamtindex der Produzenten- und Importpreise im September 2016 erreichte. Das sind 0,3 Prozent mehr als im Vormonat. Vor allem die höheren Preise für Mineralölprodukte sind dafür verantwortlich.

Aus den Zahlen des Bundesamts für Statistik (BFS) geht weiterhin hervor, dass das Preisniveau des Gesamtangebots von Inland- und Importprodukten im Vergleich zum September 2015 um 0,1 Prozent zurückging.

Für den Anstieg des Produzentenpreisindexes gegenüber dem Vormonat waren insbesondere die höheren Preise für Mineralölprodukte und Schrott verantwortlich. Teurer wurde auch Rohmilch. Sinkende Preise beobachtete man hingegen bei Schlachtschweinen und Schweinefleisch.

Höhere Preise gegenüber dem August 2016 registrierte man im Importpreisindex vor allem für Treibstoff, Heizöl sowie Erdöl und Erdgas. Dasselbe gilt für pharmazeutische Spezialitäten, Personenwagen und Bekleidung. Preisrückgänge zeigten dagegen Leder, Lederwaren und Schuhe sowie Kupfer und daraus hergestellte Produkte.


Importpreisindex (Tabelle: © Bundesamt für Statistik BFS)

Grundlagen

Die Preise der einheimischen Produkte werden für den Inlandmarkt auf der ersten Vermarktungsstufe (d. h. ab Werk) erhoben. In diesen Ab-Werk-Preisen sind weder die Mehrwert- noch die Verbrauchssteuer (z. B. auf Tabak, Alkohol oder Erdölprodukte) enthalten.

Bei den Exporten werden die Nettoverkaufspreise FOB (free on board) erhoben, die definitionsgemäss die Mehrwertsteuer nicht enthalten.

Bei den Importen werden die Preise an der Schweizer Grenze abzüglich Mehrwert- und Verbrauchssteuern sowie abzüglich Zoll erhoben.

Im Allgemeinen werden die realisierten Marktpreise (Transaktionspreise) der Produkte zum Zeitpunkt der Bestellung erhoben. Preisabschläge (Rabatte) werden abgezogen. Preise in Fremdwährungen werden zum Wechselkurs am ersten Arbeitstag der Referenzperiode der Erhebung in Schweizer Franken umgerechnet. Die Referenzperiode umfasst stets den Zeitraum vom 1. bis zum 8. des Erhebungsmonats. Diese Festlegung erlaubt es, die Resultate des Referenzmonats im Verlauf des darauffolgenden Monats zu berechnen und zu publizieren.

Detaillierte Informationen hier.

 

Artikel von: Bundesamt für Statistik BFS
Artikelbild: © SusanneB – istockphoto.com

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