BA eröffnet Strafverfahren gegen die Falcon Private Bank
Die Bundesanwaltschaft (BA) hat ein Strafverfahren gegen die Falcon Private Bank Ltd. eröffnet. Die Eröffnung des Verfahrens basiert auf Erkenntnissen im Strafverfahren in Zusammenhang mit 1MDB sowie auf Elementen des Entscheids der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA von Anfang Oktober 2016.
Es besteht der Verdacht auf Mängel in der internen Organisation der Bank, aufgrund derer die Bank mögliche Straftaten nicht verhindern konnte, welche momentan im Rahmen des Strafverfahrens der BA im Zusammenhang mit 1MDB untersucht werden.
Das Schweizer Recht (Art. 102 Abs. 2 StGB) erlaubt die strafrechtliche Verfolgung eines Unternehmens, wenn dem Unternehmen vorzuwerfen ist, es habe nicht alle erforderlichen und zumutbaren organisatorischen Vorkehren getroffen, um Straftaten zu verhindern. Darunter fallen unter anderem Straftaten namentlich von natürlichen Personen in Bezug auf Geldwäscherei oder Korruption.
Wie bereits das Strafverfahren gegen die BSI AG vom 23.05.2016, hat die BA die Strafuntersuchung gegen die Falcon Private Bank Ltd. am 12.10.2016 aufgrund von Erkenntnissen aus dem Strafverfahren der BA im Zusammenhang mit 1MDB sowie aufgrund von Elementen des FINMA-Entscheids von Anfang Oktober 2016 eröffnet.
Diese Elemente lassen den Verdacht zu, Geldwäschereihandlungen (Art. 305bis StGB) – welche momentan im Rahmen des Strafverfahrens der BA im Zusammenhang mit 1MDB untersucht werden – hätten durch eine adäquate Organisation der Falcon Private Bank Ltd. verhindert werden können.
Die Unschuldsvermutung gilt sowohl für alle natürlichen als auch für alle juristischen Personen.
Artikel von: Kommunikation Bundesanwaltschaft
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